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Entscheidung 10 ObS 70/14p×

Entscheidung 10 ObS 70/14p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053309 Rechtssatz 12.03.1991Zivilrecht
Gegen die Bestimmung des § 124 Abs 1 BSVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die unterschiedliche Regelung des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit ist zum Großteil historisch gewachsen und die Differenzierung erfolgt dabei nach …
RS0084398 Rechtssatz 10.01.1989Zivilrecht
Um beurteilen zu können, ob der Versicherte Anspruch auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit hat, ist es notwendig, das sogenannte Leistungskalkül des Versicherten, also das Ausmaß seiner Arbeitsfähigkeit festzustellen. …
RS0084399 Rechtssatz 05.07.1995Zivilrecht
Entscheidend für die Frage der Verweisbarkeit des Versicherten ist die auf Grund des ärztlichen Leistungskalküls getroffene Feststellung, in welchem Umfang er im Hinblick auf die bestehenden Einschränkungen behindert ist bzw welche Tätigkeiten er ausführen …
RS0085042 Rechtssatz 14.02.1995Zivilrecht
§ 251a Abs 7 Z 1 ASVG gilt nicht für die Frage des Berufsschutzes, sondern nur für die Wartezeit und die Bemessung von Leistungen.
RS0107985 Rechtssatz 12.08.1997Zivilrecht
Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes sind die einzelnen Sozialversicherungssysteme (ASVG, GSVG, BSVG) wegen ihrer unterschiedlichen Gestaltungen des Beitrags- und Leistungsrechtes nicht miteinander vergleichbar, sodass zufolge der best …
RS0128674 Rechtssatz 17.12.2012Zivilrecht
Es ist daran festzuhalten, dass für den Berufsschutz des § 273 Abs 1 ASVG idF BGBl I 2010/111 nur solche Pflichtversicherungsmonate zählen, während derer unselbständige Tätigkeiten, also Angestelltentätigkeiten oder solche nach § 255 Abs 1 ASVG, ausgeübt wu …
RS0129026 Rechtssatz 23.07.2013Zivilrecht
Für die Erlangung des Berufsschutzes nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG sind nur qualifizierte Tätigkeiten als gelernte oder angelernte Arbeiter sowie Angestelltentätigkeiten zu berücksichtigen, während Zeiten einer selbständigen Tätigkeit nach dem GSVG für die Fr …