Rechtssatz RS0053309
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053309
Entscheidungsdatum
15.07.2014
Rechtssatz
Gegen die Bestimmung des § 124 Abs 1 BSVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die unterschiedliche Regelung des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit ist zum Großteil historisch gewachsen und die Differenzierung erfolgt dabei nach objektiven Unterscheidungsmerkmalen, nämlich nach Berufsgruppen sodass an gleiche Tatbestände jeweils gleiche Rechtsfolgen geknüpft werden.Gegen die Bestimmung des Paragraph 124, Absatz eins, BSVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die unterschiedliche Regelung des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit ist zum Großteil historisch gewachsen und die Differenzierung erfolgt dabei nach objektiven Unterscheidungsmerkmalen, nämlich nach Berufsgruppen sodass an gleiche Tatbestände jeweils gleiche Rechtsfolgen geknüpft werden.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 61/91
Entscheidungstext OGH 12.03.1991 10 ObS 61/91
Veröff: SSV-NF 5/26
- 10 ObS 85/92
Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 85/92
Beisatz: Hier: § 133 GSVG. (T1)
- 10 ObS 172/93
Entscheidungstext OGH 21.09.1993 10 ObS 172/93
nur: Gegen die Bestimmung des § 124 Abs 1 BSVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (T2)
- 10 ObS 159/01g
Entscheidungstext OGH 10.07.2001 10 ObS 159/01g
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Bei den Versicherungen nach dem ASVG, dem GSVG und den anderen Sozialversicherungsgesetzen handelt es sich jeweils um geschlossene Systeme, die Regelungen für die in den einzelnen Gesetzen eingezogenen Risikogemeinschaften treffen; auch die Finanzierung des Aufwandes ist unterschiedlich. Ein Vergleich der Lage der nach dem GSVG Versicherten mit den nach dem ASVG Versicherten in Bezug auf einzelne Rechtsfolgen ist nur unter besonderen Umständen zulässig. (T3)
- 10 ObS 199/01i
Entscheidungstext OGH 30.07.2001 10 ObS 199/01i
Auch; Beisatz: Unterschiede in den Systemen finden sich nicht nur im Leistungsrecht, sondern es bestehen auch differente Regelungen über die Aufbringung der Mittel für die Pensionsversicherung. Auch dies rechtfertigt eine unterschiedliche Normierung der Anspruchsvoraussetzungen für Pensionsleistungen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in den verschiedenen Pensionsversicherungssystemen. (T4)
- 10 ObS 120/05b
Entscheidungstext OGH 24.01.2006 10 ObS 120/05b
Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH betreffend § 148i Abs 1 Satz 1 und Satz 2 BSVG idF BGBl I 1998/140 und § 148j Abs 2 BSVG idF BGBl I 1998/140. (T5)
- 10 ObS 157/09z
Entscheidungstext OGH 23.03.2010 10 ObS 157/09z
Vgl; Beisatz: Hier: § 153 ASVG. (T6)
- 10 ObS 70/14p
Entscheidungstext OGH 15.07.2014 10 ObS 70/14p
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0053309
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2014
Dokumentnummer
JJR_19910312_OGH0002_010OBS00061_9100000_002