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Entscheidung 10 ObS 77/13s×

Entscheidung 10 ObS 77/13s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0038599 Rechtssatz 23.02.1993Zivilrecht
Ein Pensionsberechtigter darf grundsätzlich auf Ansprüche mit Einkommenscharakter verzichten. Ein solcher Verzicht ist jedoch bei der Feststellung der Ausgleichszulage dann unbeachtlich, wenn er offenbar den Zweck hatte, den Träger der Ausgleichszulage zu s …
RS0057922 Rechtssatz 06.12.1988Zivilrecht
Ein in früheren Wirtschaftsjahren entstandener Verlust im Sinn des § 18 Abs 1 Z 4 EStG vermindert - wie die übrigen Sonderausgaben - nur die Einkommensteuer, kann aber, nicht die Summe sämtlicher Einkünfte im Sinne des § 140 Abs 3 BSVG vermindern.
RS0084859 Rechtssatz 25.02.1992Zivilrecht
Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 293 Abs 1 lit a sublit aa ASVG.
RS0085274 Rechtssatz 08.09.1987Zivilrecht
In die Berechnung des im Rahmen der Bemessung der Ausgleichszulage zu berücksichtigenden Nettoeinkommens sind bei mehreren Einkunftsarten in der Regel Verluste aus einzelnen dieser Einkunftsarten einzubeziehen.
RS0085328 Rechtssatz 28.10.1993Zivilrecht
Der unter den Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 vorzunehmende Abzug von Verlusten aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren schmälert die für die Ermittlung der Ausgleichszulage maßgebliche Einkünfte nicht.
RS0128972 Rechtssatz 23.07.2013Zivilrecht
Die Definition des Nettoeinkommens in § 292 Abs 3 ASVG ist auch für das Einkommen des Ehegatten nach Abs 2 dieser Bestimmung maßgebend. Sofern keine der in § 292 Abs 4 bis 13 ASVG genannten Ausnahmen oder Sonderregelungen zur Anwendung kommen, ist daher ste …