Rechtstracker.at
Entscheidung 10 ObS 8/11s×

Entscheidung 10 ObS 8/11s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0041851 Rechtssatz 10.07.1957Zivilrecht
Eine unrichtige oder unvollständige Bezeichnung der Rechtsmittelgründe gereicht dem Rechtsmittelwerber nicht zum Schaden, wenn die Rechtsmittelausführungen die Beschwerdegründe deutlich erkennen lassen.
RS0043057 Rechtssatz 31.01.1978Zivilrecht
Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht liegt vor, wenn dieses von den Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweiswiederholung oder auf Grund einer unvollständigen Wiederholung der mit dem Beweisthema zusammenhängenden Be …
RS0043525 Rechtssatz 12.11.1991Zivilrecht
Die Frage inwieweit die Erwerbsfähigkeit aus medizinischer Sicht gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich (SSV - NF 3/128).
RS0043587 Rechtssatz 02.12.1987Zivilrecht
Besondere Situationen im Einzelfall können die angemessene Berücksichtigung der Ausbildung und des bisherigen Berufes zur Vermeidung unbilliger Härten rechtfertigen.
RS0084243 Rechtssatz 25.09.1990Zivilrecht
Gänzliche Erwerbsunfähigkeit ist die Unfähigkeit, sich im Wirtschaftsleben einen regelmäßigen Erwerb zu verschaffen, was mit der Unfähigkeit, eine "regelmäßige Arbeitsleistung" zu erbringen, nicht gleichgesetzt werden darf.
RS0086442 Rechtssatz 07.04.1992Zivilrecht
Ein Härtefall liegt vor, wenn den Versicherten infolge der Aufgabe oder erheblichen Einschränkung der bisherigen Tätigkeit beträchtliche Nachteile in finanziell-wirtschaftlicher Hinsicht treffen und eine Umstellung auf andere Tätigkeiten unmöglich ist oder …
RS0086443 Rechtssatz 24.10.1989Zivilrecht
Die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischer Sicht, also allein auf Grund der unfallbedingten Leiden, gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich.
RS0088964 Rechtssatz 02.12.1987Zivilrecht
Die Unfallversicherung ist keine Berufsversicherung. Grundlage für die Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bildet regelmäßig ein ärztliches Gutachten. Die aktuellen Richtlinien der Tabellen, die bei der ärztlichen Begutachtung herangezogen werden, …
RS0088972 Rechtssatz 02.12.1987Zivilrecht
Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist abstrakt zu prüfen. Die durch die Gegenüberstellung der Durchschnittsverdienste in den Arbeitsmöglichkeiten, die dem Versicherten bis zum Eintritt des Versicherungsfalles offen standen, mit den Durchschnittsve …