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Entscheidung 10 ObS 8/18a×

Entscheidung 10 ObS 8/18a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086424 Rechtssatz 28.06.1988Zivilrecht
Ein in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätiger, der das 55.Lebensjahr vollendet hat und dessen persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig war, kann erst dann als erwerbsunfähig gelten, wenn er außerstande ist, j …
RS0086434 Rechtssatz 23.11.1994Zivilrecht
§ 133 Abs 2 GSVG in der Fassung der 19. Nov (BGBl 1993/336) lässt bei der Beurteilung der dauernden Erwerbsunfähigkeit von Kleingewerbebetreibenden nur mehr eine qualifizierte Verweisung zu, wie dies bei unselbständig Erwerbstätigen schon vor dem fünfzigste …
RS0106510 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Ob dem Versicherten die Umorganisation des Betriebes durch Beschäftigung eines weiteren Mitarbeiters, der die Arbeiten des Versicherten zu übernehmen hätte, wirtschaftlich zumutbar ist, ist an Hand eines Vergleiches zwischen dem Betriebserfolg bei der bishe …
RS0109045 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Bei einem Feststellungsbegehren gemäß § 133a GSVG ist zu beurteilen, ob zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt (Schluß der Verhandlung erster Instanz) Erwerbsunfähigkeit vorliegt (idS auch SSV-NF 7/14, 8/94). Durch den Antrag gemäß § 133a GSVG w …
RS0123663 Rechtssatz 30.11.2006Zivilrecht
Dass der Oberste Gerichtshof ausschließlich als Rechtsinstanz zur Überprüfung von Rechtsfragen tätig wird, gilt auch für den Fall, dass ein Gericht zweiter Instanz bei Behandlung einer Beweisrüge nach Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerich …