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Entscheidung 10 ObS 99/23s×

Entscheidung 10 ObS 99/23s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043603 Rechtssatz 15.12.1987Zivilrecht
Die Rechtsrüge ist nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, wenn nicht dargelegt wird, aus welchen Gründen - ausgehend vom von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt - die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht unrichtig erscheint (§ 2 A …
RS0084347 Rechtssatz 26.01.1988Zivilrecht
Der Gesetzgeber hat die Kompetenzbereiche von Unfallversicherung und Pensionsversicherung einerseits und Arbeitslosenversicherung andererseits exklusiv festgelegt. Während in der Unfallversicherung und Pensionsversicherung Leistungen zu erbringen sind, wenn …
RS0084398 Rechtssatz 10.01.1989Zivilrecht
Um beurteilen zu können, ob der Versicherte Anspruch auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit hat, ist es notwendig, das sogenannte Leistungskalkül des Versicherten, also das Ausmaß seiner Arbeitsfähigkeit festzustellen. …
RS0084399 Rechtssatz 05.07.1995Zivilrecht
Entscheidend für die Frage der Verweisbarkeit des Versicherten ist die auf Grund des ärztlichen Leistungskalküls getroffene Feststellung, in welchem Umfang er im Hinblick auf die bestehenden Einschränkungen behindert ist bzw welche Tätigkeiten er ausführen …
RS0084833 Rechtssatz 08.09.1987Zivilrecht
In keinem Fall der Verweisung ist zu berücksichtigen, ob der Versicherte im Verweisungsberuf auch tatsächlich einen Dienstposten finden wird, da für den Fall der Arbeitslosigkeit die Leistungszuständigkeit der Arbeitslosenversicherung besteht.
RS0084888 Rechtssatz 06.11.1990Zivilrecht
Daß Arbeitsplätze üblicherweise nur mit schon in diesem Betrieb tätigen Arbeitnehmern besetzt werden, ist für die Beurteilung der Verweisbarkeit unbeachtlich.
RS0084895 Rechtssatz 10.03.1992Zivilrecht
Keine Invalidität liegt daher vor, wenn nicht der Gesundheitszustand des Versicherten kausal für die verminderte Arbeitsfähigkeit ist, sondern dafür andere Gründe maßgebend sind, zB der Entzug des Führerscheins bei einem Berufskraftfahrer, aber auch bei Nic …
RS0085056 Rechtssatz 19.12.1989Zivilrecht
Kann ein Versicherter die zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch vollständig ausfüllen, dann ist seine Arbeitskraft gegenüber körperlich und geistig gesunden Versicherten nicht gemindert, er ist als "gesund" anzusehen und daher nicht berufsunfähig. Wenn durch Ver …