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Entscheidung 11 Os 10/11x×

Entscheidung 11 Os 10/11x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099413 Rechtssatz 26.01.1971Strafrecht
Keine oder eine nur offenbar unzureichende Begründung liegt dann vor, wenn für den Ausspruch über eine entscheidende Tatsache entweder überhaupt keine oder nur solche Gründe angegeben sind, aus denen sich nach den Gesetzen logischen Denkens und nach allgeme …
RS0099419 Rechtssatz 02.02.1995Strafrecht
Der kritisch-psychologische Vorgang der freien richterlichen Beweiswürdigung ist der Anfechtung sowohl nach Z 5 als auch nach Z 5a des § 281 Abs 1 StPO entzogen.
RS0106588 Rechtssatz 12.02.1997Strafrecht
Der zur Überzeugung der Tatrichter von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen aufgrund des von diesem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruckes führende kritisch-psychologische Vorgang als solcher ist der Anfechtung mit Mängelrüge entzogen.
RS0107325 Rechtssatz 20.03.1997Strafrecht
Der Umstand, daß ziffernmäßig Gründe des § 281 Abs 1 Z 9 lit a und Z 10 StPO geltend gemacht wurden, hindert keineswegs eine Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung; nur prozeßordnungsgemäß ausgeführte materiellrechtliche Rügen führen zur Anordnung eines …
RS0114587 Rechtssatz 30.01.2001Strafrecht
Sogenannte "Zwischengesetze", also Gesetzesbestimmungen, die zum Zeitpunkt der Tat (hier Abgabe unrichtiger Steuererklärungen) bzw der bezughabenden, den Erfolgseintritt bedingenden Bescheide der Finanzbehörde noch nicht, bei Urteilsfällung in erster Instan …
RS0116565 Rechtssatz 28.05.2002Strafrecht
Die in der Rechtsrüge behauptete rechtliche Konsequenz ist aus dem Gesetz methodengerecht abzuleiten (WK-StPO § 281 Rz 588).