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Entscheidung 11 Os 104/24i×

Entscheidung 11 Os 104/24i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098664 Rechtssatz 14.07.1993Strafrecht
Die alleinige Verwendung der Worte des gesetzlichen Tatbestandes beeinträchtigt die Wirksamkeit einer solchen Feststellung (Z 9 lit a) nicht, sondern erlaubt nur eine allfällige Bekämpfung unter dem Gesichtspunkt eines Begründungsmangels (Z 5 - so schon RZ …
RS0114036 Rechtssatz 13.09.2000Strafrecht
Eine Tatsachenrüge, die das Fehlen amtswegiger weiterer Beweisaufnahmen moniert, hätte darzutun, wodurch der Angeklagte an seinem diesbezüglichen Antragsrecht oder Fragerecht gehindert war und daher hätte belehrt werden müssen (§ 3 StPO), um so die Ermittlu …
RS0120025 Rechtssatz 02.06.2005Strafrecht
Wurde ein zugunsten des Angeklagten sprechender (in der Schuld- oder Subsumtionsfrage oder hinsichtlich der Strafbefugnisgrenze) erheblicher Tatumstand im gesamten Strafverfahren nie in Zweifel gezogen, dazu keine Frage gestellt und auch keinerlei Beweisver …
RS0130193 Rechtssatz 22.07.2015Strafrecht
Das Doppelverwertungsverbot ergibt sich aus dem in § 32 Abs 2 erster Satz StGB enthaltenen Gebot, Erschwerungs- und Milderungsgründe nur soweit bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen („gegeneinander abzuwägen“), als sie „nicht schon die Strafdrohun …
RS0130603 Rechtssatz 16.02.2016Strafrecht
Die Zusammenrechnung zweier (oder mehrerer) eigenständiger Mehrpersonentransporte zu einem (einzigen) und überdies nach § 114 Abs 3 Z 2 FPG idF vor BGBl I 2015/121 qualifizierten Verbrechen ist im Gesetz nicht vorgesehen.