Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthält, wurde Drazen B***** des Verbrechens (erg: des Suchtgifthandels) nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I), der Verbrechen (erg: des Suchtgifthandels) nach § 28a Abs 1 zweiter, dritter und fünfter Fall SMG, teilweise in Verbindung mit § 15 StGB (II), und der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter, dritter, vierter, fünfter und sechster Fall, Abs 2 Z 2 erster Halbsatz erster Fall SMG aF, teilweise in Verbindung mit § 15 StGB (III), schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthält, wurde Drazen B***** des Verbrechens (erg: des Suchtgifthandels) nach Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG (römisch eins), der Verbrechen (erg: des Suchtgifthandels) nach Paragraph 28 a, Absatz eins, zweiter, dritter und fünfter Fall SMG, teilweise in Verbindung mit Paragraph 15, StGB (römisch zwei), und der Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, erster, zweiter, dritter, vierter, fünfter und sechster Fall, Absatz 2, Ziffer 2, erster Halbsatz erster Fall SMG aF, teilweise in Verbindung mit Paragraph 15, StGB (römisch drei), schuldig erkannt.
Danach hat er im Zeitraum von Mitte 2004 bis 15. November 2007 in Graz und anderen Orten vorschriftswidrig Suchtgifte in wiederholten
Angriffen
I. in einer das 25-fache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge anderen überlassen, indem errömisch eins. in einer das 25-fache der Grenzmenge (Paragraph 28 b, SMG) übersteigenden Menge anderen überlassen, indem er
1. insgesamt 28.660 Gramm Marihuana abgesondert verfolgten, im Urteil namentlich genannten Personen gewinnbringend verkaufte;
2. insgesamt 1.840 Gramm Marihuana dem abgesondert verfolgten Franz T***** und eine nicht näher bekannte Menge Marihuana dem abgesondert verfolgten Almaz H***** als Belohnung für ihre gewinnbringenden Suchtgiftverkäufe sowie zumindest 10 Gramm Marihuana dem abgesondert verfolgten Manuel K***** als Vermittlungsprovision „unentgeltlich" sowie auch den abgesondert verfolgten Franz T*****, Almaz H*****, Manuel K***** und Philipp F***** (etwa im Zuge gemeinsamen Suchtgiftkonsums) unentgeltlich zur Verfügung stellte;
II. in einer die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge ein- und ausgeführt sowie anderen überlassen, wobei es teilweise beim Versuch blieb, indem errömisch zwei. in einer die Grenzmenge (Paragraph 28 b, SMG) übersteigenden Menge ein- und ausgeführt sowie anderen überlassen, wobei es teilweise beim Versuch blieb, indem er
A)
1. 302 Stück amphetaminhältige Ecstasy-Tabletten, teils im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit abgesondert verfolgten Personen, von den Niederlanden nach Österreich transportierte;
2. am 11./12. August 2007 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit abgesondert verfolgten Personen 800 Stück amphetaminhältige Ecstasy-Tabletten und 200 Gramm amphetaminhältiges Speed von Bosnien über Kroatien und Slowenien über Spielfeld nach Österreich transportierte, wobei es hinsichtlich einer Menge von 400 Stück amphetaminhältigen Ecstasy-Tabletten und 200 Gramm Speed lediglich beim Versuch blieb [vgl allerdings US 13 f: bloß bestellt];
3. Anfang 2006 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Florian S***** und weiteren Personen 5 Gramm Kokain von den Niederlanden nach Österreich transportierte;
4. zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Winter/Frühjahr 2006 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Christian G***** 5 Gramm Kokain von den Niederlanden nach Österreich transportierte;
5. zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Winter/Frühjahr 2006 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit abgesondert verfolgten Personen weitere 5 Gramm Kokain von den Niederlanden nach Österreich transportierte;
6. im Zeitraum vom 12. November 2007 bis 14. November 2007 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit abgesondert verfolgten Personen weitere 8 Gramm Kokain von den Niederlanden nach Österreich transportierte;
7. Mitte 2007 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Mladen S***** vom abgesondert verfolgten Daniel O***** erworbene 90 Gramm Kokain von Kiseljak/Bosnien über Kroatien und Slowenien nach Österreich transportierte;
B)
1. 800 Stück amphetaminhältige Ecstasy-Tabletten abgesondert verfolgten, im Urteil namentlich angeführten Personen gewinnbringend verkaufte;
2. insgesamt 72 Gramm Kokain abgesondert verfolgten, im Urteil namentlich angeführten Personen gewinnbringend verkaufte;
3. 15 Gramm Kokain dem abgesondert verfolgten Mladen S***** als Belohnung für seine Mithilfe beim Suchtgiftschmuggel zu Punkt II A 7, 1 Gramm Kokain Philipp H***** unentgeltlich zur Verfügung stellte und 4,5 Gramm Kokain dem abgesondert verfolgten Almaz H***** zum Weiterverkauf übergab;3. 15 Gramm Kokain dem abgesondert verfolgten Mladen S***** als Belohnung für seine Mithilfe beim Suchtgiftschmuggel zu Punkt römisch zwei A 7, 1 Gramm Kokain Philipp H***** unentgeltlich zur Verfügung stellte und 4,5 Gramm Kokain dem abgesondert verfolgten Almaz H***** zum Weiterverkauf übergab;
III. erworben, besessen, erzeugt, ein- und ausgeführt sowie anderen in der Absicht überlassen, sich durch die wiederkehrende Tathandlung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, wobei es teilweise beim Versuch geblieben ist, indem errömisch drei. erworben, besessen, erzeugt, ein- und ausgeführt sowie anderen in der Absicht überlassen, sich durch die wiederkehrende Tathandlung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, wobei es teilweise beim Versuch geblieben ist, indem er
1. Marihuana und amphetaminhältiges Speed von den abgesondert verfolgten Philipp F*****, „Stefan" sowie weiteren nicht näher bekannten Personen teils kaufte, teils auch unentgeltlich (etwa im Zuge gemeinsamen Suchtgiftkonsums) zur Verfügung gestellt erhielt;
2. Kokain und Marihuana im Zuge des Konsums tatsächlich in Gewahrsam hatte,
3. amphetaminhältiges Speed nicht näher bekannten Personen sowie dem abgesondert verfolgten Christian G***** gewinnbringend verkaufte;
4. 50 Stück Hanfpflanzen in der Wohnung des abgesondert verfolgten Manuel K***** in Kapfenberg im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit diesem zur Gewinnung von Marihuana anbaute und aufzog, wobei es beim Versuch geblieben ist;
5. insgesamt 30 Gramm Marihuana im Zuge der zu den Punkten II A 3., 4., 5. und 6. genannten Tathandlungen von den Niederlanden nach Österreich transportierte;5. insgesamt 30 Gramm Marihuana im Zuge der zu den Punkten römisch zwei A 3., 4., 5. und 6. genannten Tathandlungen von den Niederlanden nach Österreich transportierte;
6. am 15. November 2007 14,9 Gramm Marihuana und 6,4 Gramm Kokain in seiner Bekleidung mit sich führte.