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Entscheidung 11 Os 55/18z×

Entscheidung 11 Os 55/18z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089257 Rechtssatz 30.04.1969Strafrecht
"Wissen-müssen" oder "Rechnen-müssen" ist dem "Wissen" nicht gleichzuhalten, ebenso nicht dem "In Kauf Nehmen"; die Feststellung des "Wissenmüssens" reicht für die Annahme des bedingten bösen Vorsatzes nicht aus.
RS0092365 Rechtssatz 12.05.1977Strafrecht
In den Fällen des § 65 StGB ist stets das österreichische Gesetz anzuwenden; lediglich bei der Strafbemessung ist das österreichische dem ausländischen Gesetz gegenüberzustellen, um eine ungünstigere Behandlung des Täters zu verhindern.
RS0092407 Rechtssatz 16.06.1987Strafrecht
§ 65 Abs 2 StGB beschränkt das Gericht nur insoweit, als es gegebenenfalls einen höheren Strafrahmen des inländischen Rechts höchstens bis zur Obergrenze der ausländischen Strafdrohung nützen und eine höhere Untergrenze auch ohne die sonst hiefür erforderli …
RS0092441 Rechtssatz 12.01.1982Strafrecht
Ein Strafausspruch, der über eine gemäß § 65 StGB der österreichischen Gerichtsbarkeit unterliegende Tat ergeht, ist nur dann nichtig im Sinne der Z 11 des § 281 Abs 1 (bzw der Z 13 des § 345 Abs 1) StPO, wenn das Gericht die ihm durch § 65 Abs 2 StGB gezog …
RS0094326 Rechtssatz 15.12.1988Strafrecht
Präsenter Deckungsfonds - Bereicherungsvorsatz ist nur auszuschließen, wenn der Täter bei der Zueignung anvertrauter Gelder zu deren sofortigem vollständigen Ersatz willens und fähig gewesen wäre. Liegenschaftsbesitz, dessen Veräußerung jedenfalls zeitraube …
RS0094486 Rechtssatz 25.11.1993Strafrecht
Ein die unrechtmäßige Bereicherung ausschließender präsenter Deckungsfonds liegt nur dann vor, wenn das zugeeignete fremde Gut durch eine dem Täter zur Tatzeit frei verfügbare, sofort zur Verfügung stehende oder doch binnen kurzem verwertbare gleichwertige …
RS0099049 Rechtssatz 22.04.1987Strafrecht
Durch die Wiederholung der Hauptverhandlung verliert die vorangegangene ihre rechtliche Bedeutung. Daraus folgt, dass im Fall der Vertagung einer Hauptverhandlung und deren Wiederholung gemäß § 276a StPO formale Voraussetzung zur Geltendmachung des Nichtigk …