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Entscheidung 11 Os 75/11f×

Entscheidung 11 Os 75/11f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0087925 Rechtssatz 21.04.1994Strafrecht
Da die Beurteilung einer Heroinmenge als groß (§ 12 Abs 1 SGG) und "übergroß" (Abs 3 Z 3 leg cit) vom Gehalt an Reinsubstanz (Diacetylmorphin) abhängt, sind zwar - insbesondere im Hinblick auf den nach der Gerichtserfahrung häufigen Vertrieb "gestreckten" H …
RS0087973 Rechtssatz 24.03.1987Strafrecht
1,5 Gramm Heroin (Reinsubstanz) sind jedenfalls als große Menge im Sinne des § 12 Abs 1 SGG zu werten.
RS0088000 Rechtssatz 03.11.1992Strafrecht
Die von der Vorverurteilung umfasste Tat muss dem Tatbild des § 12 Abs 1 SGG in der geltenden Fassung entsprechen. Ob die Vortat diesem Tatbild in der Fassung zur Zeit ihrer Begehung entsprochen hat, ist (somit) nicht von Bedeutung.
RS0088548 Rechtssatz 27.04.1995Strafrecht
Bei Heroin stellt nach gefestigter Rechtsprechung bereits eine Reinsubstanz von 1,5 Gramm eine in der Bedeutung des § 12 Abs 1 SGG große Menge dar. Da ein Quantum von (mindestens) vierzig Prozent der zur Herbeiführung (selbst) einer Gemeingefahr geeigneten …
RS0118096 Rechtssatz 30.04.2003Strafrecht
Der gemäß §§ 1 und 61 StGB gebotene Günstigkeitsvergleich hat nicht nur die angedrohte Strafe, sondern (schon vor Betrachtung der Unrechtsfolgen) alle maßgeblichen Bestimmungen über Entfall, Einschränkung oder Erweiterung der Strafbarkeit in Fällen wie dem …
RS0126985 Rechtssatz 30.06.2011Strafrecht
Enthält ein nach früherer Rechtslage ergangenes Urteil keine Feststellungen zum Reinheitsgrad der seinerzeit manipulierten Suchtgiftmenge, bedarf es zur abschließenden Beurteilung der Qualifikation des § 28a Abs 2 Z 1 SMG originärer, die damalige Aktenlage …