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Entscheidung 11 Os 93/20s×

Entscheidung 11 Os 93/20s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0100634 Rechtssatz 27.01.1994Strafrecht
Unabdingbare Voraussetzung für die Stellung einer Eventualfrage ist das Vorbringen von Tatsachen in der Hauptverhandlung, die einen gegenüber der Anklage geänderten Sachverhalt und damit eine andere rechtliche Beurteilung in den näheren Bereich der Möglichk …
RS0100860 Rechtssatz 12.10.1993Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert eine Substantiierung dahin, durch welche in der Hauptverhandlung vorgebrachten konkreten Tatsachen (§ 314 Abs 1 StPO) die nunmehr urgierte weitere Fragestellung indiziert gewesen sein soll.
RS0100991 Rechtssatz 12.10.1993Strafrecht
Voraussetzung für die Stellung einer Eventualfrage nach § 314 Abs 1 StPO ist ein von den Sachverhaltsgrundlagen der Hauptfragen abweichendes Tatsachensubstrat, das eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge hat.
RS0117447 Rechtssatz 27.03.2003Strafrecht
Gesetzeskonforme Ausführung einer Fragenrüge verlangt vom Beschwerdeführer deutliche und bestimmte Bezeichnung der vermissten Fragen und jenes Sachverhaltes, auf den die Rechtsbegriffe der §§ 312 ff StPO abstellen, also zum Beispiel des eine Eventualfrage o …
RS0119417 Rechtssatz 21.10.2004Strafrecht
Die gesetzeskonforme Ausführung einer Fragenrüge verlangt die deutliche und bestimmte Bezeichnung jenes Sachverhalts, auf den die Rechtsbegriffe der §§ 312 ff StPO abstellen.
RS0120766 Rechtssatz 11.05.2006Strafrecht
Beruft sich der Angeklagte beim Vorwurf der unterlassenen Aufnahme einer Zusatzfrage in den Fragenkatalog oder eines zusätzlichen Straflosigkeitsgrundes in diese auf ein in der Hauptverhandlung vorgekommenes Beweisergebnis (Tatsachenvorbringen im Sinn des § …
RS0132012 Rechtssatz 14.03.2018Strafrecht
Zur prozessordnungskonformen Darstellung einer Fragenrüge (§ 345 Abs 1 Z 6 StPO) muss der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Frage an die Geschworenen den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen.