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Entscheidung 12 Os 113/21s×

Entscheidung 12 Os 113/21s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089670 Rechtssatz 10.03.1995Strafrecht
Gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung derjenige, der sie in der Absicht vornimmt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Fremdnützigkeit, also das Abzielen auf eine fortlaufende Einnahme eines anderen, sei es …
RS0094097 Rechtssatz 12.11.1975Strafrecht
Unrechtmäßigkeit der Bereicherung, die auch beim Betrugsdelikt ein zum gesetzlichen Tatbestand gehöriges Merkmal darstellt, auf das sich der Vorsatz des Täters erstrecken muß, liegt vor, wenn er keinen Anspruch auf die Vermehrung seines Vermögens hat.
RS0094268 Rechtssatz 25.03.1975Zivilrecht; Strafrecht
Bereicherungsabsicht kann ausgeschlossen sein, wenn der Täter auf die - obschon durch Täuschung - erstrebte geldwerte Leistung Anspruch hat oder doch zu haben glaubt.
RS0109555 Rechtssatz 10.02.1998Strafrecht
Der tatbestandsimmanente Vermögensschaden beim Spendenbetrug liegt vor, wenn das einseitige Vermögensopfer des Spenders bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine unvernünftige Ausgabe ist, weil das Ziel, wirtschaftliche Werte zur Förderung des S …
RS0116299 Rechtssatz 07.03.2002Strafrecht
Die Möglichkeit einer Diversion hängt unter anderem auch von der Haltung des Beschuldigten ab und setzt Schuldeinsicht, demnach seine Bereitschaft voraus, Verantwortung für das ihm zur Last gelegte Tatgeschehen zu übernehmen.
RS0133376 Rechtssatz 03.11.2020Strafrecht
Stehen die Urteilsfeststellungen über entscheidende Tatsachen zueinander im Widerspruch oder sind sie sonst undeutlich, sind Widerspruch und Undeutlichkeit aus Z 5 anfechtbar. Geht die Undeutlichkeit aber so weit, dass die davon betroffene Feststellung oder …