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Entscheidung 12 Os 118/23d×

Entscheidung 12 Os 118/23d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091417 Rechtssatz 17.03.1977Strafrecht
Gleiche schädliche Neigung einer Tat nach § 125 StGB (§§ 319 und 468 StG) und nach § 202 StGB.
RS0092047 Rechtssatz 09.11.1982Strafrecht
Das Vorliegen eines der (für sich allein ausreichenden) im § 71 StGB (alternativ) umschriebenen (drei) Kriterien ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (so schon SSt 46/48).
RS0092107 Rechtssatz 04.07.1962Strafrecht
Ob eine gleiche schädliche Neigung vorliegt, bestimmt sich zunächst darnach, ob sich die Verfehlungen gegen gesetzliche Bestimmungen richten, die im Ergebnis dasselbe Rechtsgut schützen. Dies allein kann aber noch nicht den Ausschlag geben, weil es auch in …
RS0092151 Rechtssatz 18.09.1975Strafrecht
Die Frage, ob strafbare Handlungen gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sind und demnach auf der gleichen schädlichen Neigung des Täters beruhen, kann nicht allein nach der systematischen Einordnung der in Betracht kommenden Tatbestände im StGB beurteilt werd …
RS0120232 Rechtssatz 18.10.2005Strafrecht
Das Rechtsmittel der Berufung im kollegialgerichtlichen Verfahren zielt - ebenso wie die Berufung wegen des Ausspruches über die Schuld, die Strafe und die privatrechtlichen Ansprüche gegen Urteile eines Einzelrichters - auf einen eigenständigen Ausspruch d …
RS0134000 Rechtssatz 18.05.2022Strafrecht
Die rechtsfehlerfreie Annahme gemäß § 39 StGB erweiterter Strafbefugnis erfordert – bei sonstiger Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 (§ 345 Abs 1 Z 13) erster Fall StPO – Tatsachenfeststellungen, auf deren Grundlage die Voraussetzungen des § 39 Abs 1 oder Abs …