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Entscheidung 12 Os 119/20x×

Entscheidung 12 Os 119/20x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089896 Rechtssatz 25.09.1975Strafrecht
Unrichtige Bezeichnung der Tat als Verbrechen (wegen § 39 StGB) statt richtig als Vergehen stellt keine materielle Nichtigkeit dar (weil diese unrichtige Bezeichnung nicht die Unterstellung der Tat unter ein Strafgesetz, sondern nur die Einteilung der straf …
RS0098665 Rechtssatz 05.09.1995Strafrecht
Nur die gänzliche Unterlassung der Aufnahme eines vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreibenden Protokolles, nicht aber eine mangelhafte Protokollierung ist mit Nichtigkeit bedroht.
RS0098868 Rechtssatz 15.09.1987Strafrecht
Daß es während des (temporären) Ausschlusses des Öffentlichkeit zwangsläufig auch zu Erörterungen kam, die für sich allein eine Ausschlußverfügung nicht gerechtfertigt hätten, vermag an deren Gesetzmäßigkeit "aus Gründen der Sittlichkeit" - wegen der Erörte …
RS0098875 Rechtssatz 11.02.1970Strafrecht
Bei der Beantwortung der Frage, ob der Ausschluss der Öffentlichkeit wegen der Gefahr einer Beeinträchtigung zwischenstaatlicher Beziehungen Österreichs gerechtfertigt ist, ist von der Lage des Falles auszugehen, wie sie sich im Zeitpunkt des Ausschlusses d …
RS0099304 Rechtssatz 09.04.1987Strafrecht
§ 281 Abs 1 Z 1a StPO stellt lediglich auf die formelle Ausübung der Verteidigerfunktion in der Hauptverhandlung ab.
RS0116271 Rechtssatz 09.04.2002Strafrecht
Ein Urteil ist nur dann in Abwesenheit des Angeklagten erlassen worden, wenn dieser zwischen Aufruf der Sache (im bezirksgerichtlichen Verfahren: Vortrag der Anklage) und Schluss der - dem Urteil vorangehenden, nicht wiederholten (§ 276a zweiter Satz StPO) …
RS0120683 Rechtssatz 20.09.2005Strafrecht
Eine Protokollberichtigung ist nur insoweit erforderlich, als entscheidungswesentliche Tatsachen betroffen sind und insoweit fehlerhafte Protokollierung erweislich ist. Bei der Relevanzprüfung wird im Allgemeinen ein großzügiger Maßstab anzulegen und allen …
RS0129798 Rechtssatz 24.11.2014Strafrecht
Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1a stellt nur auf die Abwesenheit des Verteidigers während der Hauptverhandlung ab, nicht aber auf die Art und Weise, wie der (anwesende) Verteidiger seinen Pflichten nachkommt.