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Entscheidung 12 Os 120/21w×

Entscheidung 12 Os 120/21w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031614 Rechtssatz 17.06.1993Strafrecht
Hinsichtlich der Höhe eines nach § 1328 ABGB zu bemessenden Ersatzanspruches ist zu beachten, daß auch das durch die strafbare Handlung ausgelöste psychische Leid (SSt 52/5) und damit die psychische Belastung eines unmündigen oder minderjährigen Mädchens du …
RS0086098 Rechtssatz 04.10.1976Strafrecht
Der OGH, der § 43 StGB angewendet hat, trug dem Erstgericht die Erteilung der Weisung auf.
RS0095063 Rechtssatz 13.09.1990Strafrecht
Da auch die Duldung (= Hinnehmen eines Handelns oder Geschehens) des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung pönalisiert ist, ist nicht nur die durch Nötigung bewirkte Willensbeugung zwecks Einleitung solcher sexuell …
RS0095114 Rechtssatz 20.02.1990Strafrecht
Die im § 206 Abs 1 StGB umschriebene Tathandlung besteht nicht im Vollzug, sondern im Unternehmen des außerehelichen Beischlafs. Deliktsvollendung setzt daher keineswegs die Vollziehung des Beischlafes, also das Eindringen des männlichen Gliedes in die Sche …
RS0099689 Rechtssatz 11.10.1977Strafrecht
Ein Feststellungsmangel liegt vor, wenn die Feststellung eines Umstandes fehlt, der für die Beurteilung der Tat erheblich und beweismäßig indiziert ist.
RS0108277 Rechtssatz 27.08.1997Zivilrecht; Strafrecht
Ein sexueller Missbrauch, der physische oder schwere psychische Schäden verursachte, ist als Körperverletzung im Sinne des § 1325 ABGB anzunehmen, sodass in einem solchen Fall bereits vor der Novellierung des § 1328 ABGB durch das Bundesgesetz zum Schutz vo …
RS0128235 Rechtssatz 10.10.2012Strafrecht
Angesichts der herzustellenden Relation der zu beurteilenden Straftaten zu jenen, die insgesamt im Einzugsbereich der Diversion liegen, signalisiert bereits die Tatbestandsverwirklichung einer mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Jugendstraftat (§ 5 Z …
RS0130150 Rechtssatz 09.07.2015Strafrecht
Die Ablehnung des Milderungsgrundes des bisher ordentlichen Lebenswandels (§ 34 Abs 1 Z 2 StGB) wegen vorangegangener diversioneller Erledigungen bewirkt Nichtigkeit des Strafausspruchs, wird doch damit ohne gesetzlichen Schuldnachweis (Art 6 Abs 2 EMRK) ni …
RS0133833 Rechtssatz 18.11.2021Strafrecht
Mit Blick auf den insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut, wonach die allgemeinen Strafgesetze gelten, sofern das JGG nichts anderes bestimmt (§ 5 erster Satz JGG), findet § 43 Abs 3 StGB auch für die Ahndung von Jugendstraftaten Anwendung, weil § 5 Z 9 JGG l …