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Entscheidung 12 Os 126/17x×

Entscheidung 12 Os 126/17x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0123200 Rechtssatz 20.02.2007Undefined
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Auslieferungsentscheidung ausnahmsweise ein Problem unter Art 6 EMRK aufwirft, wenn der flüchtige Straftäter im ersuchenden Staat eine offenkundige Verweigerung eines fairen Prozesses erfahren musste oder eine …
RS0124739 Rechtssatz 16.04.2009Strafrecht
Subsidiarität im ohne vorangegangene Entscheidung des EGMR durchgeführten Erneuerungsverfahren bedeutet (bloß) Erschöpfung des Instanzenzugs in Ansehung der nach grundrechtlichen Maßstäben zu prüfenden (Einzel-)Entscheidung. Solcherart können Fehlentwicklun …
RS0125393 Rechtssatz 14.10.2009Strafrecht
Indem der Erneuerungswerber - in Verkennung des Erfordernisses einer (hinreichenden) Sachverhaltsbasis für ein Werturteil - mit eigenständigen und spekulativen Erwägungen zu einer vom Antragsteller bloß geäußerten politischen Kritik und politischen Bewertun …
RS0125705 Rechtssatz 04.03.2010Strafrecht
Mit Blick auf die Kompetenznorm des § 362 Abs 5 StPO, wonach dann, wenn es dem Obersten Gerichtshof zukommt, ein Urteil aufzuheben, diesem die Hemmung des Strafvollzugs zusteht, kann zwar seine Befugnis zu einer solchen Entscheidung auch im Fall eines auf § …
RS0129558 Rechtssatz 17.01.2012Strafrecht
Besteht die reale Gefahr, dass eine ausgelieferte Person eine offenkundige Verweigerung eines fairen Verfahrens erleiden wird, begründet die Auslieferung eine Verletzung von Art 6 MRK. Bei der Einschätzung dieses realen Risikos sind jene Standards und Bewei …