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Entscheidung 12 Os 126/17x×

Entscheidung 12 Os 126/17x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0123200 Rechtssatz 2007 – zuletzt 28.04.2026
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Auslieferungsentscheidung ausnahmsweise ein Problem unter Art 6 EMRK aufwirft, wenn der flüchtige Straftäter im ersuchenden Staat eine offenkundige Verweigerung eines fairen Prozesses erfahren musste oder eine …
RS0124739 Rechtssatz 2009 – zuletzt 15.07.2026Strafrecht
Subsidiarität im ohne vorangegangene Entscheidung des EGMR durchgeführten Erneuerungsverfahren bedeutet (bloß) Erschöpfung des Instanzenzugs in Ansehung der nach grundrechtlichen Maßstäben zu prüfenden (Einzel-)Entscheidung. Solcherart können Fehlentwicklun …
RS0125393 Rechtssatz 2009 – zuletzt 15.07.2026Strafrecht
Indem der Erneuerungswerber - in Verkennung des Erfordernisses einer (hinreichenden) Sachverhaltsbasis für ein Werturteil - mit eigenständigen und spekulativen Erwägungen zu einer vom Antragsteller bloß geäußerten politischen Kritik und politischen Bewertun …
RS0125705 Rechtssatz 2010 – zuletzt 17.09.2025Strafrecht
Mit Blick auf die Kompetenznorm des § 362 Abs 5 StPO, wonach dann, wenn es dem Obersten Gerichtshof zukommt, ein Urteil aufzuheben, diesem die Hemmung des Strafvollzugs zusteht, kann zwar seine Befugnis zu einer solchen Entscheidung auch im Fall eines auf § …
RS0129558 Rechtssatz 2012 – zuletzt 31.05.2018Strafrecht
Besteht die reale Gefahr, dass eine ausgelieferte Person eine offenkundige Verweigerung eines fairen Verfahrens erleiden wird, begründet die Auslieferung eine Verletzung von Art 6 MRK. Bei der Einschätzung dieses realen Risikos sind jene Standards und Bewei …