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Entscheidung 12 Os 131/24t×

Entscheidung 12 Os 131/24t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090497 Rechtssatz 12.04.1989Strafrecht
Auch unter dem Aspekt einer (kausalen) psychischen Beihilfe genügt für die rechtliche Annahme eines strafbaren Tatbeitrages im Sinn des § 12 dritter Fall StGB die bloße Anwesenheit am Tatort (oder dessen Nähe) ebensowenig wie die stillschweigende Duldung de …
RS0090720 Rechtssatz 30.08.1990Strafrecht
Nach der für die Deliktsvollendung maßgebenden verbal fixierten Tätigkeitsform (".... zur Vornahme und Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt ....") genügt ein "Unternehmen" des Beischlafs (vgl di …
RS0093791 Rechtssatz 18.05.1973Strafrecht
Eine den Erfordernissen des § 190 StG entsprechende, zur sofortigen Wegnahme führende Brechung des Gewahrsams kann auch darin gelegen sein, daß sich der Täter zunächst statt des zu raubenden Gutes durch Drohung oder tätliche Beleidigung nur jenes Werkzeuges …
RS0094365 Rechtssatz 15.03.1985Strafrecht
Bei § 142 Abs 2 StGB ist von einem strengen, objektiv-individualisierenden Maßstab auszugehen. Dabei ist aus deliktspezifischer Sicht auf die persönliche Beschaffenheit des Raubopfers Bedacht zu nehmen und zu prüfen, ob dessen Belastung im Vergleich zu Durc …
RS0095226 Rechtssatz 17.07.1975Strafrecht
Der erste und der zweite Deliktsfall des § 207 Abs 1 StGB setzen keine auf Befriedigung der Lüste gerichtete Absicht des Täters voraus.
RS0095733 Rechtssatz 08.04.1992Strafrecht
Als geschlechtliche Handlungen im Sinne des § 202 StGB idF der StGNov 1989, BGBl 1989/242, sind solche objektiv erkennbar sexualbezogenen Handlungen anzusehen, die sowohl nach ihrer Bedeutung als auch nach Intensität und Dauer von einiger Erheblichkeit sind …
RS0101558 Rechtssatz 26.01.1994Strafrecht
Dem Angeklagten fallen nur jene Verfahrenskosten zur Last, die in Erledigung der Rechtsmittel selbst aufgelaufen sind, nicht aber die Kosten einer amtswegigen Maßnahme (§ 290 Abs 1 StPO).
RS0129614 Rechtssatz 28.08.2014Strafrecht
Hat sich der Oberste Gerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf eine verfehlte Subsumtion mangels eines darüber hinausgehenden konkreten Nachteils für den Angeklagten nicht zu amtswegigem Vorgehen nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO veranlasst gesehen, ist …