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Entscheidung 12 Os 134/12s×

Entscheidung 12 Os 134/12s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0097540 Rechtssatz 11.06.1992Strafrecht
Das Zeugnis ist ein Bericht über sinnliche Wahrnehmungen von Tatsachen, die der Vergangenheit angehören. Nur Tatsachenbekundungen stellen eine Aussage dar. Subjektive Meinungen, Ansichten, Wertungen, Schlussfolgerungen, rechtliche Beurteilungen und ähnliche …
RS0099344 Rechtssatz 18.06.1976Strafrecht
Die Nichtigkeit des Vorerhebungsaktes beziehungsweise Voruntersuchungsaktes muss ausdrücklich angeordnet sein.
RS0099762 Rechtssatz 08.09.1977Strafrecht
Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO auch dann, wenn ausgehend vom Strafrahmen der richtigen Gesetzesstelle (unter Einschluss des außerordentlichen Milderungsrechtes), die verhängte Strafe gleichfalls zulässig gewesen wäre.
RS0116127 Rechtssatz 14.12.2001Strafrecht
Nichtberücksichtigung des § 36 StGB idF BGBl I 19/2001 bewirkt Urteilsnichtigkeit gemäß § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO.
RS0124907 Rechtssatz 26.03.2009Strafrecht
Ein Verstoß gegen § 157 Abs 1 Z 1 StPO durch unvollständige Belehrung einer Zeugin über ein ihr wegen Selbstbezichtigungsgefahr zukommendes Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung ist im Gegensatz zu § 152 Abs 1 Z 1 StPO aF nicht mehr mit Nichtigk …
RS0128604 Rechtssatz 13.12.2012Strafrecht
Das zum Antrag auf „Nichtverlesung der Zeugenaussagen“ erstattete Vorbringen, diese Zeugen seien zum Zeitpunkt ihrer ersten Befragung bereits eines Körperverletzungsdelikts verdächtig gewesen und hätten daher als Beschuldigte unter Belehrung über ihr Aussag …