Rechtstracker.at
Entscheidung 12 Os 142/20d×

Entscheidung 12 Os 142/20d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090556 Rechtssatz 17.06.1993Strafrecht
Soweit noch keine Verurteilung zum Schadenersatz durch ein Zivilgericht erfolgt ist, genügt es für den Ausschluss der Abschöpfung, dass die Verurteilung durch das Strafgericht im Adhäsionsverfahren, somit im Strafurteil erfolgt.
RS0091813 Rechtssatz 09.04.1987Strafrecht
Ein aus mehreren Teilakten bestehendes, an sich aber einheitliches Tatgeschehen ist nach dem Recht zu beurteilen, das zur Zeit der Begehung des letzten Teilaktes in Geltung steht, was insbesondere auch für den Fall eines fortgesetzten Delikts gilt, das zu d …
RS0100271 Rechtssatz 18.02.1980Strafrecht
Rückverweisung geeignetenfalls auch an den Einzelrichter.
RS0117920 Rechtssatz 21.08.2003Strafrecht
Wird das Urteil im Ausspruch über das Unterbleiben der Abschöpfung der Bereicherung aufgehoben und die Sache lediglich insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen, so ist dieses Verfahren in sinngemäßer Anwendung der §§ 443 A …
RS0120233 Rechtssatz 12.10.2005Strafrecht
Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigke …
RS0122006 Rechtssatz 11.04.2007Strafrecht
Soweit in früherer Rechtsprechung unter dem Begriff des „fortgesetzten Delikts" (nach Maßgabe zuweilen geforderter, indes uneinheitlich gehandhabter weiterer Erfordernisse) mehrere den gleichen Tatbestand (ob versucht oder vollendet) erfüllende, mit einem „ …
RS0129916 Rechtssatz 16.12.2014Strafrecht
Zuspruch an den Privatbeteiligten hindert die gleichzeitige Anordnung des Verfalls (anders als nach § 20a Abs 1 StGB in der Fassung vor BGBl I 2010/108 die Abschöpfung der Bereicherung) nicht. Der Ausschluss des Verfalls wird durch § 20a Abs 2 Z 2 StGB idgF …