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Entscheidung 12 Os 160/11p×

Entscheidung 12 Os 160/11p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0121298 Rechtssatz 11.10.2006Strafrecht
Einziehung setzt voraus, dass diese vorbeugende Maßnahme nach der besonderen Beschaffenheit des Gegenstands geboten erscheint, um der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen durch den Täter selbst oder durch andere Personen entgegenzuwirken. Dabei spricht …
RS0123912 Rechtssatz 15.05.2008Strafrecht
Sobald der Täter mehr als das Fünfzehnfache der Grenzmenge im Sinn des § 28b SMG in Verkehr setzt und damit über den im Qualifikationstatbestand zum Ausdruck gebrachten Grundsatz der Zusammenrechnung das Verbrechen nach § 28a Abs 2 Z 3 SMG verwirklicht, ent …
RS0124018 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Mehrere, für sich allein die Grenzmenge nicht erreichende Suchtgiftquanten waren nach alter Rechtslage nur insoweit zu jeweils großen Mengen zusammenzurechnen, als der Wille (§ 5 Abs 1 StGB) des Täters von vornherein die kontinuierliche Begehung und den dar …
RS0124029 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Nunmehr wurde durch § 27 Abs 1 Z 2 beziehungsweise § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG idgF der Anbau (auch) von Cannabispflanzen zum Zweck der Suchtgiftgewinnung gesondert unter Strafe und damit klargestellt, dass der Anbau nicht mehr als Versuchsbeginn des Erzeug …
RS0127351 Rechtssatz 20.12.2011Strafrecht
Nach § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG ist nur zu bestrafen, wer etwa die Cannabispflanze zum Zweck der Gewinnung einer die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge Suchtgift mit dem (erweiterten) Vorsatz anbaut, dass es in Verkehr gesetzt werde. Dabei ist auc …