Gründe:
[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * W* jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 12 zweiter Fall, 206 Abs 1, 15 StGB (I) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 12 zweiter Fall, 207 Abs „1 und 2“, 15 StGB (II) sowie weiters jeweils mehrerer Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 Abs 1 StGB (III) und der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 1 Z 1 StGB idF BGBl I 2017/117 (IV) sowie des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen nach § 207a Abs 3 zweiter Satz StGB (V/1) und nach § 207a Abs 3 erster Satz StGB (V/2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde * W* jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraphen 12, zweiter Fall, 206 Absatz eins, 15, StGB (römisch eins) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraphen 12, zweiter Fall, 207 Abs „1 und 2“, 15 StGB (römisch zwei) sowie weiters jeweils mehrerer Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach Paragraph 208, Absatz eins, StGB (römisch drei) und der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach Paragraph 207 a, Absatz eins, Ziffer eins, StGB in der Fassung BGBl I 2017/117 (römisch vier) sowie des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen nach Paragraph 207 a, Absatz 3, zweiter Satz StGB (V/1) und nach Paragraph 207 a, Absatz 3, erster Satz StGB (V/2) schuldig erkannt.
[2] Danach hat er – soweit hier relevant – in S*
(I) nicht näher bekannte Chatpartnerinnen via Videochat dazu bestimmt und zu bestimmen versucht, an nicht näher bekannten Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, somit an Unmündigen, den Beischlaf und dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen zu unternehmen, und zwar(römisch eins) nicht näher bekannte Chatpartnerinnen via Videochat dazu bestimmt und zu bestimmen versucht, an nicht näher bekannten Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, somit an Unmündigen, den Beischlaf und dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen zu unternehmen, und zwar
(1) am 17. Oktober 2021 die „lou dejesus“ (Chatname), indem er sie mit den Worten „i want you naked“, „masturbate she lou“, „want see pussy hole“ und „open pussy“ aufforderte, die neben der Genannten befindliche unmündige weibliche Person vaginal mit ihrem Finger zu penetrieren, wobei er mit ihr als Entgelt für ihre Handlungen 1.500 philippinische Pesos vereinbarte;
(2) am 30. Oktober 2021 die „asian_rene“ (Chatname), indem er ihr sinngemäß schrieb, dass er wünschte, er könne sehen, wie sie mit ihrem elfjährigen Neffen den Beischlaf unternimmt, und ihr als Entgelt dafür 3.000 philippinische Pesos anbot, was sie aber nicht tat, weshalb die Bestimmung beim Versuch blieb;
(3) am 11. Dezember 2021 die „singlemom cruz“ (Chatname), indem er sie mit den Worten „let sie your dougther“, „naket pls on cam“, „touches here pussa“, „youre clit“, „push 1 finger in“ und „inside“ aufforderte, die neben der Genannten befindliche unmündige weibliche Person vaginal mit ihrem Finger zu penetrieren;
(4) am 9. Juni 2022 die „ella semana“ (Chatname), indem er ihr schrieb „i want see young boy play with you“ und ihr 30 Dollar als Entgelt anbot, wenn sie mit ihrem neunjährigen Enkelsohn den vaginalen Oralverkehr und den Beischlaf unternimmt, was sie aber nicht tat, weshalb die Bestimmung beim Versuch blieb;
(II) außer dem Fall des § 206 StGB nicht näher bekannte Chatpartnerinnen via Videochat dazu bestimmt und zu bestimmen versucht, (römisch zwei) außer dem Fall des Paragraph 206, StGB nicht näher bekannte Chatpartnerinnen via Videochat dazu bestimmt und zu bestimmen versucht,
(1) eine geschlechtliche Handlung von nicht näher bekannten unmündigen Personen an sich vornehmen zu lassen, und zwar
(a) am 16. Dezember 2021 die „iiWiLdCath“ (Chatname), indem er sie mit den Worten „he say let touches this girl youre pussy“ und „she can touches youre pussy“ aufforderte, sich von der neben ihr befindlichen unmündigen weiblichen Person an der Vagina berühren zu lassen, woraufhin die Genannte sich von der unmündigen weiblichen Person intensiv ihre Brüste betasten und an den Brustwarzen ziehen ließ;
(b) am 26. November 2024 die „morenababe01“ (Chatname), indem er sie mit den Worten „you have a boy there he touche you now“, „tits touche and pussy“, „let him touche“ und „lie down he can touche you“, „now let him touche your pussy“ aufforderte, sich von der bei der Genannten befindlichen unmündigen männlichen Person an der Vagina berühren zu lassen, was die Genannte aber nicht tat, weshalb die Bestimmung beim Versuch blieb;
(2) eine unmündige weibliche Person dazu zu verleiten, eine geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen, um sich geschlechtlich zu erregen und zu befriedigen, indem er am 14. Oktober 2021 die „lou dejesus“ (Chatname) mit den Worten „play pussy“, „more in cam daughter“ aufforderte, die bei der Genannten befindliche unmündige weibliche Person anzuweisen, sich selbst an der Vagina zu reiben;
(III) am 23. September 2021, 24. September 2021 und 3. November 2024 dadurch, dass er in Videochats mit volljährigen weiblichen nicht näher bekannten Chatpartnerinnen vor weiteren bei diesen Chatpartnerinnen befindlichen und zusehenden unmündigen Personen masturbierte, Handlungen, die geeignet waren, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter 16 Jahren zu gefährden, vor unmündigen Personen vorgenommen, um sich dadurch geschlechtlich zu erregen und zu befriedigen. (römisch drei) am 23. September 2021, 24. September 2021 und 3. November 2024 dadurch, dass er in Videochats mit volljährigen weiblichen nicht näher bekannten Chatpartnerinnen vor weiteren bei diesen Chatpartnerinnen befindlichen und zusehenden unmündigen Personen masturbierte, Handlungen, die geeignet waren, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter 16 Jahren zu gefährden, vor unmündigen Personen vorgenommen, um sich dadurch geschlechtlich zu erregen und zu befriedigen.