Rechtstracker.at
Entscheidung 12 Os 75/17x×

Entscheidung 12 Os 75/17x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0074642 Rechtssatz 24.11.1966Strafrecht
Die Anwendung eines Lügendetektors bei der Vernehmung des Beschuldigten ist selbst mit dessen Einverständnis unzulässig.
RS0087020 Rechtssatz 26.04.1994Strafrecht
Dass dem Jugendschöffensenat entgegen der Vorschrift des § 28 Abs 2 JGG kein Schöffe des Geschlechtes des jugendlichen Angeklagten angehört, ist als offenkundiger Mangel sofort zu rügen. Dass der Verteidiger eine sofortige Rüge deshalb unterließ, weil er di …
RS0088680 Rechtssatz 10.05.1963Strafrecht
Unterlassung der Verständigung des für das gesamte Verfahren bestellten Armenverteidigers von der Anordnung der Hauptverhandlung und Durchführung derselben ohne seine Anwesenheit.
RS0092102 Rechtssatz 16.02.1977Strafrecht
Für die objektive Eignung einer Drohung ist es ohne Bedeutung, ob der Bedrohte, sei es aus übergroßer Ängstlichkeit, sei es aus besonderem Mut oder Gleichmut, bei Beurteilung der Lage aus seiner Sicht von einem Durchschnittsmaßstab abweichende Befürchtungen …
RS0093082 Rechtssatz 10.01.1950Strafrecht
Für den Tatbestand nach § 99 StG (nunmehr § 107 StGB) ist es nicht begriffswesentlich, dass die bedrohte Person durch die Drohung wirklich in Furcht und Unruhe versetzt wurde, es ist nur die objektive Eignung der Drohung und die Absicht des Täters notwendig.
RS0094427 Rechtssatz 19.04.1990Strafrecht
Erhebliche Gewalt ist dann anzunehmen, wenn der Täter bei einem Angriff auf die Person des Opfers beachtliche physische Kraft in vehementer Weise einsetzt (SSt 51/50), wobei die Belastung des Opfers im Vergleich zu Durchschnittsfällen nicht als geringfügig …
RS0098529 Rechtssatz 22.12.1993Strafrecht
Die Überschreitung der vierzehntägigen Ausfertigungsfrist des § 270 Abs 1 StPO begründet keine Urteilsnichtigkeit.
RS0116299 Rechtssatz 07.03.2002Strafrecht
Die Möglichkeit einer Diversion hängt unter anderem auch von der Haltung des Beschuldigten ab und setzt Schuldeinsicht, demnach seine Bereitschaft voraus, Verantwortung für das ihm zur Last gelegte Tatgeschehen zu übernehmen.
RS0119091 Rechtssatz 19.05.2004Strafrecht
Aus Z 10a ist ein Urteil dann nichtig, wenn die darin enthaltenen Feststellungen bei richtiger Rechtsansicht die Nichtanwendung der Diversion nicht zu tragen vermögen oder wenn Ergebnisse der Hauptverhandlung auf einen Umstand hindeuten, der für die positiv …
RS0131935 Rechtssatz 15.02.2018Strafrecht
Die fehlende Eignung des Vorsitzenden nach § 30 JGG bewirkt grundsätzlich keinen Besetzungsfehler iSd § 281 Abs 1 Z 1 StPO.