Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche weiterer Angeklagter enthält, wurde Markus H* des Verbrechens der Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs 1 StGB (I./B,/), des Verbrechens der Brandstiftung nach §§ 12 dritter Fall, 169 Abs 1 StGB (I./C./1./) sowie des Vergehens der Sachbeschädigung nach §§ 12 dritter Fall, 125 StGB (II./B./) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche weiterer Angeklagter enthält, wurde Markus H* des Verbrechens der Brandstiftung nach Paragraphen 15, 169, Absatz eins, StGB (römisch eins./B,/), des Verbrechens der Brandstiftung nach Paragraphen 12, dritter Fall, 169 Absatz eins, StGB (römisch eins./C./1./) sowie des Vergehens der Sachbeschädigung nach Paragraphen 12, dritter Fall, 125 StGB (römisch zwei./B./) schuldig erkannt.
Danach haben in E*
I./ an fremden Sachen ohne Einwilligung „der Berechtigten“ eine Feuersbrunst durch Einbringen einer externen Zündquelle verursacht und zu verursachen versucht, und zwarrömisch eins./ an fremden Sachen ohne Einwilligung „der Berechtigten“ eine Feuersbrunst durch Einbringen einer externen Zündquelle verursacht und zu verursachen versucht, und zwar
A./ Bastian L* am 19. Jänner 2020, indem er in einer Lagerhalle am Frachtenbahnhof Benzin ausbrachte und diese in Brand setzte, wodurch die Lagerhalle in Vollbrand geriet;
B./ Bastian L* und Markus H* im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter am 20. Jänner 2020, indem sie im Bereich der E* aufgestapeltes Holz mit einer Grillpaste entzündeten, wodurch dieses in Vollbrand geriet, wobei infolge rechtzeitigen Ablöschens durch die Feuerwehr (US 11) ein weiteres Ausbreiten der Flammen auf den Bereich der Au unterblieb;
C./ beigetragen, nämlich
1./ Markus H* und Magdalena W* zu der zu I./A./ genannten strafbaren Handlung des Bastian L*, indem sie diesen zum Brandort chauffierten, in der Nähe auf ihn warteten und ihn im Anschluss wieder abholten;1./ Markus H* und Magdalena W* zu der zu römisch eins./A./ genannten strafbaren Handlung des Bastian L*, indem sie diesen zum Brandort chauffierten, in der Nähe auf ihn warteten und ihn im Anschluss wieder abholten;
...
II./ am 19. Jänner 2020 nachgenannte fremde Sachen mit einem 5.000 Euro jedenfalls nicht übersteigenden Gesamtschaden beschädigt oder zerstört, und zwarrömisch zwei./ am 19. Jänner 2020 nachgenannte fremde Sachen mit einem 5.000 Euro jedenfalls nicht übersteigenden Gesamtschaden beschädigt oder zerstört, und zwar
A./ Bastian L*
1./ durch Einwerfen einer Rauchbombe in einen Mistkübel der Stadtgemeinde E*;
2./ durch Ausbringen von Benzin auf einem aus Metall gefertigten Müllcontainer der En* AG Oberösterreich;
B./ Markus H* und Magdalena W* zu den zu II./A./1./ und 2./ genannten strafbaren Handlungen des Bastian L* beigetragen, indem sie diesen jeweils zum Tatort chauffierten, in der Nähe auf ihn warteten und im Anschluss wieder abholten.B./ Markus H* und Magdalena W* zu den zu römisch zwei./A./1./ und 2./ genannten strafbaren Handlungen des Bastian L* beigetragen, indem sie diesen jeweils zum Tatort chauffierten, in der Nähe auf ihn warteten und im Anschluss wieder abholten.