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Entscheidung 12 Os 99/17a×

Entscheidung 12 Os 99/17a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090597 Rechtssatz 13.02.1996Strafrecht
Die Tatbegehung während einer Probezeit ist bei der Gewichtung der persönlichen Schuld der Angeklagten zu berücksichtigen, stellt aber keinen eigenen Erschwerungsgrund dar.
RS0091386 Rechtssatz 24.10.1975Strafrecht
Die Verübung einer einschlägigen Straftat zwei Jahre nach Verübung einer Vorstrafe rechtfertigt nicht die Annahme des Erschwerungsgrundes eines auch nur relativ - raschen Rückfalls.
RS0091509 Rechtssatz 30.09.1965Strafrecht
Für den Vorwurf raschen Rückfalles ist nicht der Zeitpunkt der Begehung einer früheren Tat maßgebend, sondern der ihrer Aburteilung.
RS0094001 Rechtssatz 01.03.1977Strafrecht
"Gewalt" ist Entfaltung physischer Kraft in einer an sich zur Überwindung der Gegenwirkung geeigneten Intensität (hier: Losreißen vom festhaltenden Beamten).
RS0117463 Rechtssatz 12.03.2003Strafrecht
Angesichts materiellrechtlicher Gleichwertigkeit von Real- und Idealkonkurrenz macht es für die Anzahl begründeter (gleichartiger) Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG keinen Unterschied, ob die jeweils großen Mengen (= Grenzmengen im Sinne des § 28 …
RS0118545 Rechtssatz 27.01.2004Strafrecht
Ein erfolgreich geltend gemachter Feststellungsmangel berechtigt den Obersten Gerichtshof zu einer Entscheidung in der Sache selbst (§ 288 Abs 2 Z 3 erster Satz StPO), wenn dieser eine sogenannte prozessuale Tatsache betrifft. Die Frage der Verjährung betri …
RS0131856 Rechtssatz 15.11.2017Strafrecht
Der zur ständigen Rechtsprechung gewordene Ansatz, welcher auf exakter Abgrenzbarkeit einzelner Grenzmengen iSd § 28b SMG zueinander beruht, ist logisch nicht mehr gültig, weil das Wort „übersteigend“ in § 28b SMG keine Begrenzung nach oben zulässt und das …