Rechtstracker.at
Entscheidung 13 Os 132/17m×

Entscheidung 13 Os 132/17m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098456 Rechtssatz 26.03.1981Strafrecht
Die Anzeige und die Berichte der Sicherheitsbehörde über ihre Erhebungen müssen nach § 252 Abs 2 StPO verlesen werden, wenn der Angeklagte und der Ankläger auf die Verlesung nicht ausdrücklich verzichtet haben (Mayerhofer - Rieder, Nr 83 zu § 252 StPO).
RS0100780 Rechtssatz 31.01.1983Strafrecht
Zur "deutlichen Bezeichnung der Tat" in einer Frage ist erforderlich, dass sie (über die Angabe der gesetzlichen Deliktsmerkmale in Form der verba legalia hinaus) konkrete Tatumstände anführt, die die rechtliche Überprüfung des Wahrspruchs durch den Schwurg …
RS0118123 Rechtssatz 30.10.2003Strafrecht
Eine Beweisführung mit dem Ziel, abzuklären, ob von bestimmten Beweisen eine weitere Aufklärung zu erwarten sei, läuft auf einen unzulässigen Erkundungsbeweis hinaus.
RS0119082 Rechtssatz 18.05.2004Strafrecht
Nach § 312 StPO sind alle gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung in die (Haupt-)Frage aufzunehmen, und zwar dergestalt, dass nicht nur die Individualisierung der dem Täter angelasteten Tat(en) (nach Ort, Zeit, Gegenstand und dergleichen) zum Zwecke d …
RS0119234 Rechtssatz 14.07.2004Strafrecht
Die Bejahung oder Verneinung der Sachverhaltsgrundlagen des normativen Tatbestandsmerkmals "nationalsozialistisch" im Sinne des § 3g VerbotsG ist auf der Feststellungsebene angesiedelt und somit allein den Geschworenen zur Beantwortung vorbehalten. Eine Anf …
RS0127712 Rechtssatz 29.02.2012Strafrecht
Die Zustimmung des Anklägers oder des Angeklagten zu einem Vortrag gemäß § 252 Abs 2a StPO beinhaltet deren Einverständnis (§ 252 Abs 1 Z 4 StPO), dass die vom Vortrag umfassten Aktenstücke in der Hauptverhandlung vorkommen (§ 258 Abs 1 StPO), weil der Vort …