Gründe:
In der vorliegenden Strafsache wird Gottfried K***** wegen des dringenden Verdachtes der Verbrechen nach den §§ 3 a Z 2 und 3 g VerbotsG seit dem 8.Jänner 1992 aus dem Haftgrund des § 180 Abs. 7 StPO in Untersuchungshaft angehalten.In der vorliegenden Strafsache wird Gottfried K***** wegen des dringenden Verdachtes der Verbrechen nach den Paragraphen 3, a Ziffer 2 und 3 g VerbotsG seit dem 8.Jänner 1992 aus dem Haftgrund des Paragraph 180, Absatz 7, StPO in Untersuchungshaft angehalten.
In der seit 1.Jänner 1993 rechtswirksamen Anklageschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe in Wien und anderen Orten Österreichs
I.römisch eins.
1.) im Jahre 1986 eine Verbindung, nämlich die Volkstreue Außerparlamentarische Opposition (VAPO), deren Zweck es ist, durch Betätigung ihrer Mitglieder im nationalsozialistischen Sinn die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Österreich zu untergraben, gegründet;
2.) sich danach in dieser Verbindung führend betätigt, indem er als Bereichsleiter der "VAPO"
a) sogenannte Gaubeauftragte einsetzte, die für die Errichtung einzelner Kameradschaften zu sorgen hatten, wodurch er schließlich die Gründung von Kameradschaften in Wien, Langenlois, Krems, St.Pölten, Eichgraben, Wiener Neustadt, Salzburg und Gmunden und damit die Anwerbung zahlreicher Mitglieder erreichen konnte;
b) Versammlungen von Gauleitern, sogenannte "Führerthinge", leitete, monatliche Gauappelle sowie ideologische Schulungen einzelner Mitglieder anordnete bzw organisierte und für die Ausarbeitung und Bereitstellung von Propagandamaterial mit nationalsozialistischem Inhalt sorgte, das die einzelnen Kameradschaften für Flugblatt- und Plakatieraktionen verwendeten;
c) gemeinsam mit dem abgesondert verfolgten Hans-Jörg S***** seit dem Jahre 1988 für die regelmäßige Durchführung von Wehrsportübungen im Gebiet von Langenlois sorgte bzw an deren Durchführung mitwirkte, um eine größere Zahl von männlichen Teilnehmern zu Kampfhandlungen auszubilden;
d) anläßlich der Gründung der Kameradschaft Gmunden am 20.April 1991 in Baumgarten, Bezirk Gmunden, als Redner die Ziele der "VAPO" aufzeigte und erklärte, in etwa 10 Jahren wolle er die "VAPO" in "NSDAP" umbenennen, er habe weiters vor, mit dieser "NSDAP" ins Parlament und in weiterer Folge an die Macht zu kommen; sollte dies mit legalen Mitteln nicht möglich sein, dann werde er versuchen, mit einem Putsch die österreichische Regierung zu stürzen, die rechtsstaatlichen Einrichtungen auszuschalten und die Macht in Österreich zu ergreifen;
e) am 30.November oder 1.Dezember 1991 in Langenlois ein Interview für den deutschen Sender "Tele 5" gab, welches am 8.Dezember 1991 ausgestrahlt wurde und auch in Österreich empfangen werden konnte, in dem er erklärte, daß das Ziel der von ihm geleiteten Bewegung eine Zulassung der "NSDAP" als Wahlpartei und damit ein Antreten zu Wahlen und eine Teilnahme an machtpolitischen Situationen sei;
II.römisch zwei.
sich auf andere Weise im nationalsozialistischen Sinne betätigt, indem er
1.) in folgenden in Österreich aufgenommenen Fernsehinterviews, die in den USA ausgestrahlt und auch in Österreich empfangen werden konnten, nämlich
a) in einer Sendung des Senders ABC-News-Nightline Nr 2757 vom
17. Dezember 1991 zum Thema "Neo-Nazis in Deutschland" äußerte: "Adolf
HITLER war einer der größten Männer in der Geschichte Deutschlands,
besonders in der Geschichte des 20.Jahrhunderts ... er verlor und mit
ihm verlor ganz Deutschland den Zweiten Weltkrieg, aber die Ideologie
war sehr gut und es war eine äußerst nationale Ideologie und ich
denke, daß sie für die ganze weite Welt gut ist ... er gab der
deutschen Nation einen neuen Aufstieg, und er gab ihr die Mehrheit in
ihrem eigenen Land, und das ist für ihre eigene Identität sehr
notwendig" ... (und auf die Frage des Journalisten Ted Koppel: "Herr
K*****, Sie sind sicherlich nicht der Meinung, daß der Holocaust überhaupt nicht stattgefunden hat. Es handelt sich nur um die Anzahl der Opfer- und behaupten Sie wirklich, daß das, was hunderte, ja tausende amerikanische Soldaten als Zeugen sahen, als sie nach dem Zweiten Weltkrieg in die Konzentrationslager kamen, eine Einbildung gewesen sein soll") "Nein, die Konzentrationslager hat es gegeben, aber es hat dort niemals ein organisiertes Töten oder organisiertes Vergasen gegeben" (in englischer Sprache);
b) in der Sendung des Senders ABC-News-Primetime vom 2.Jänner 1992 über die neue Nazi-Bewegung in Deutschland auf die Frage des Journalisten Chris Wallace ("Sie erschrecken nicht, wenn sie ein Nazi genannt werden, oder?") äußerte: "Nein ..." (und "Herr K*****, sind Sie ein Rassist?") "Selbstverständlich bin ich das, ja" ... ("Sie schrecken nicht davor zurück, ein Nazi genannt zu werden, nicht wahr?") "Nein" ("Sie sind stolz darauf") "Ich bin stolz darauf, selbstverständlich. Ja ...." ("Möchten Sie einen anderen Holocaust erleben?") "Ich glaube nicht an den ersten ..." ("Sie glauben nich, daß es eine organisierte Ausrottung der Juden gab?") "Nein. Selbstverständlich nicht. Ich glaube das nicht." ("Da war kein Vergasen?") "Nein" ("Da wurden keine Juden in Öfen geschoben?") "Nein ..." (und angesprochen auf die Publikationen des Leiters der "NSDAP-AO" Gary Lauck in den USA, wie etwa "Kauf nicht bei Juden, Ausländer raus, Hitler hatte recht, Bekämpft die Judenpartei" sowie eine "Nazizeitung", die in tausenden von Kopien nach Deutschland geschmuggelt würde) "... die Existenz einer nationalsozialistischen Presse ist sehr wichtig für eine Partei, vor allem für eine Partei, die nicht legal ist" (in englischer Sprache);
c) in der Sendung "60 Minutes" des Senders CBS-News, die am 26.April
1992 ausgestrahlt wurde, äußerte: (auf die Frage eines Journalisten,
ob er glaube, daß es Auschwitz gab) ... "Natürlich gab es Auschwitz,
aber es gab kein organisiertes Morden ... keine Gaskammern ... keine
Todeslager, nein";
2.) am 21.November 1990 in der Sendung "Zick Zack" des ORF-Hörfunk Ö
3 im Zuge eines Berichtes über den Aufmarsch der "VAPO"-Aktivisten in
St.Pölten äußerte: "Sie waren in Mauthausen? Können Sie sich an die
Türe erinnern am Eingang zur sogenannten Gaskammer? ... Ich zeige
Ihnen dieselbe Tür zweimal. Einmal in der Badeanstalt des ehemaligen
E-Traktes des Untersuchungshauses in Wien. Genau die gleiche Tür, und
eine zweite ist zufälligerweise in meiner Wohnung - im 18.Bezirk, in
dem Haus befindet sich kein Luftschutzkeller, sondern ein
Schutzkeller, der ist also absolut nicht gasdicht oder was, der hat
die gleiche Tür drinnen. ... diese Tür ist sicherlich zu allem
dienlich nur net zum Abhalten von Giftgas". ..... sowie "Das war ein
ganz normales Konzentrationslager, wie es mehrere gegeben hat, ....
Arbeitslager, kein Sanatorium, keine Frage ... und "... (auf die
Frage der Sprecherin: "Gottfried K*****s politische Standortbestimmung?"): "Also wir sind ganz bewußt nicht rechts und nicht links, ah, Nationalsozialist ...";
3. in der Fernsehsendung "Klartext" vom 8.Dezember 1990 auf Befragen durch einen Reporter äußerte: "Hitler war der größte deutsche Politiker seit Bismarck" ... und (auf das Stichwort "Österreich"):
"Österreich ist ein Teil Deutschlands".
Die Haft wurde vom Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht mit den Beschlüssen vom 4.Feber 1992, AZ 21 Bs 33,34/92 (= ON 96 der einbezogenen Akten AZ 26 c Vr 606/92), und vom 7.Juli 1992, AZ 21 BsDie Haft wurde vom Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht mit den Beschlüssen vom 4.Feber 1992, AZ 21 Bs 33,34/92 (= ON 96 der einbezogenen Akten AZ 26 c römisch fünf r 606/92), und vom 7.Juli 1992, AZ 21 Bs
196/92 (= ON 161 der einbezogenen Akten), jeweils bestätigt. Mit
Beschluß vom 9.Juli 1992, AZ 24 Ns 550/92 (= ON 162 der einbezogenen
Akten) sprach das Oberlandesgericht Wien aus, daß die über Gottfried K***** verhängte Untersuchungshaft bis zu 9 Monaten dauern darf (§ 193 Abs. 4 StPO). Es verlängerte die höchstzulässige Haftdauer in der Folge mit Beschluß vom 7.Oktober 1992, AZ 24 Ns 842/92 (= ON 55 der Strafakten) auf 1 Jahr, mit Beschluß vom 13.Jänner 1993, AZ 26 Ns 1/93 (= ON 62) auf 15 Monate und schließlich mit Beschluß vom 19. Feber 1993, AZ 26 Ns 3/93 (= ON 67), auf 18 Monate.Akten) sprach das Oberlandesgericht Wien aus, daß die über Gottfried K***** verhängte Untersuchungshaft bis zu 9 Monaten dauern darf (Paragraph 193, Absatz 4, StPO). Es verlängerte die höchstzulässige Haftdauer in der Folge mit Beschluß vom 7.Oktober 1992, AZ 24 Ns 842/92 (= ON 55 der Strafakten) auf 1 Jahr, mit Beschluß vom 13.Jänner 1993, AZ 26 Ns 1/93 (= ON 62) auf 15 Monate und schließlich mit Beschluß vom 19. Feber 1993, AZ 26 Ns 3/93 (= ON 67), auf 18 Monate.