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Entscheidung 13 Os 42/25p×

Entscheidung 13 Os 42/25p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090765 Rechtssatz 16.01.1985Strafrecht
Gleichwertigkeit der Täterschaftsformen.
RS0099951 Rechtssatz 14.11.1960Strafrecht
Bei der Beurteilung, ob ein Angeklagter ein Rechtsmittel anmeldet, kommt es auf den gesamten Inhalt seiner Erklärung in ihrem Zusammenhalt und ihrem Sinn, nicht aber auf einzelne von ihm gebrauchte Worte an (KH 3581).
RS0099993 Rechtssatz 22.11.1995Strafrecht
Selbst eine nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung abgegebene allgemeine Erklärung "Rechtsmittel erheben zu wollen" (wie sie der Verteidiger behauptet) stellt eine nicht näher spezifizierte Absichtserklärung dar, die die Frist zur Rechtsmittelanme …
RS0100000 Rechtssatz 22.11.1995Strafrecht
Um ein Rechtsmittel als Nichtigkeitsbeschwerde behandeln zu können, ist es zumindest erforderlich, daß bei der Anmeldung eine Nichtigkeit behauptet wird und nur in diesem Fall kann das Rechtsmittel auch bei falscher Bezeichnung insoweit als Nichtigkeitsbesc …
RS0100007 Rechtssatz 22.11.1995Strafrecht
Zur Rechtzeitigkeit und Beachtlichkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde ist die deutliche und bestimmte Erklärung erforderlich, ein bezeichnetes Urteil wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe anzufechten.
RS0100010 Rechtssatz 18.09.1979Strafrecht
Eine nicht angemeldete, sondern bloß ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde ist vom OGH gemäß § 284 StPO (nicht vom Erstgericht gemäß § 285 a Z 1 StPO) zurückzuweisen.
RS0100172 Rechtssatz 26.11.1992Strafrecht
Die Prozessgesetze sehen nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde vor, in der die Nichtigkeitsgründe durch deutliche und bestimmte Bezeichnung geltend zu machen sind; Verweisungen auf andere Schriftsätze sind demnach unbeachtlich (Mayerhofer - Rieder …
RS0100243 Rechtssatz 13.04.1989Strafrecht
Ist nur eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, aber auch eine Berufung ausgeführt worden, so weist der OGH die Berufung zurück.
RS0101785 Rechtssatz 27.01.1977Strafrecht
Die Rechtswirksamkeit der Rechtsmittelanmeldung hängt nicht von der Einhaltung einer besonderen Formvorschrift, etwa der Aufnahme eines Protokolls, ab; auch eine nach Beendigung der Hauptverhandlung vom Verteidiger gegenüber dem Verhandlungsrichter abgegebe …