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Entscheidung 13 Os 43/11i×

Entscheidung 13 Os 43/11i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094198 Rechtssatz 02.10.1975Strafrecht
Vorsätzliches Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit oder des mangelnden Zahlungswillens bei Abschluß eines Kreditgeschäftes ist Täuschung des Partners über das Vorhandensein essentieller Geschäftsvoraussetzungen.
RS0094223 Rechtssatz 02.10.1975Strafrecht
Täuschungshandlungen erwecken einen unrichtigen Eindruck nicht nur durch das, was sie positiv besagen, sondern auch durch das, was mit dem positiv Bekundeten nach den Regeln über Treu und Glauben im Rechtsverkehr als stillschweigend mitbehauptet gelten muß.
RS0094280 Rechtssatz 12.04.1983Strafrecht
Positives Tun (und nicht bloß Unterlassung) durch ein Verhalten, dem nach der Verkehrsauffassung (§ 863 ABGB) insgesamt ein irreführender Erklärungswert zukommt (Kienapfel BT II, RN 43, 67 und 68 zu § 146 StGB).
RS0097540 Rechtssatz 11.06.1992Strafrecht
Das Zeugnis ist ein Bericht über sinnliche Wahrnehmungen von Tatsachen, die der Vergangenheit angehören. Nur Tatsachenbekundungen stellen eine Aussage dar. Subjektive Meinungen, Ansichten, Wertungen, Schlussfolgerungen, rechtliche Beurteilungen und ähnliche …
RS0113618 Rechtssatz 16.05.2000Strafrecht
Das Vorkommen eines Beweismittels kann - abgesehen von den Fällen des § 345 Abs 1 Z 3 und 4 StPO - nur im Fall rechtzeitiger Antragstellung an den Schwurgerichtshof, die Vorführung eines bestimmten Beweismittels zu unterlassen (§ 246 Abs 1 StPO), aus § 345 …
RS0126995 Rechtssatz 14.07.2011Strafrecht
Es ist unter dem Gesichtspunkt der Freiheit von Selbstbelastungszwang keineswegs erforderlich, Beschuldigte (§ 48 Abs 2 StPO) über die Rechtsbelehrung des § 50 StPO hinaus bei der Befundaufnahme durch einen psychiatrischen Sachverständigen erneut darüber zu …