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Entscheidung 13 Os 75/85×

Entscheidung 13 Os 75/85

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

13Os75/85

Entscheidungsdatum

07.11.1985

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Harbich als Vorsitzenden in der Strafsache gegen Siegfried G*** u.a. wegen des Verbrechens nach Paragraph 12, Absatz eins, SuchtgiftG. und anderer strafbarer Handlungen gemäß Paragraph 270, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 291,, letzter Satz) StPO. folgenden

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die Ausfertigungen des hg. Urteils vom 12.September 1985, GZ. 13 Os 75/85-10, werden dahin berichtigt, daß der Ausspruch gemäß Paragraph 13, Absatz 2, SuchtgiftG. n.F. (S. 3) wie folgt zu lauten hat:

Gemäß Paragraph 13, Absatz 2, SuchtgiftG. n.F. werden Siegfried G*** zu einer Wertersatzstrafe (Verfallsersatz) von 150.000 S (einhundertfünfzigtausend Schilling), im Fall der Uneinbringlichkeit zu fünf Monaten Ersatzfreiheitsstrafe, und Christian H*** zu einer Wertersatzstrafe (Verfallsersatz) von 133.000 S (einhundertdreiunddreißigtausend Schilling), im Fall der Uneinbringlichkeit zu vier Monaten Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt.

Text

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Wie sich aus den Gründen des oben zitierten hg. Urteils ergibt (siehe dessen S. 11 bis 13) wurden in der Entscheidungsausfertigung vergleiche SSt. V/58), und zwar im Urteilsspruch (S. 3), die den Angeklagten Siegfried G*** und Christian H*** auf erlegten Wertersatzstrafen (einschließlich der Ersatzfreiheitsstrafen) verwechselt. Hiebei handelt es sich um einen bloßen Schreibfehler, weshalb gemäß Paragraph 270, Absatz 3, StPO. vorzugehen war.

Anmerkung

E08948

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:0130OS00075.85.1107.000

Dokumentnummer

JJT_19851107_OGH0002_0130OS00075_8500000_000

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086958 Rechtssatz 1972 – zuletzt 15.12.2020Strafrecht
Die Wertung eines Mitschuldigen als (Mittäter) Täter begründet in der Regel eine Urteilsnichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO, die dann, wenn sie vom Betroffenen nicht geltend gemacht wird, gemäß § 290 Abs 1 StPO von Amts wegen wahrzunehmen ist.
RS0087019 Rechtssatz 1975 – zuletzt 22.06.2006Strafrecht
Nach herrschender Judikatur begründet eine unrichtige Subsumtion im allgemeinen auch dann den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO zum Nachteil des Angeklagten, wenn das angewendete und das anzuwendende Strafgesetz den gleichen Strafsatz vorsehen; di …
RS0088053 Rechtssatz 1985 – zuletzt 11.06.1986Strafrecht
Günstigkeitsvergleich: Bei einer Strafneubemessung nach Aufhebung der Verfallsersatzstrafe nach § 12 Abs 4 SGG aF ist die am 01.09.1985 in Kraft getretene SGG-Nov 1985 - mangels eigener Übergangsbestimmung gemäß § 61 StGB - zu berücksichtigen und gemäß § 13 …
RS0088300 Rechtssatz 1974 – zuletzt 29.10.1986Strafrecht
Im Falle des Verkaufes des Suchtgiftes ist nicht der Wert, sondern der tatsächlich erzielte Erlös, sofern er festgestellt werden kann, und nicht Momente der Schenkung überwiegen, für die Höhe des Verfallsersatzes maßgebend.
RS0088328 Rechtssatz 12.09.1985Strafrecht
Zum Begriff des Suchtgiftbesitzes im Sinne des § 16 Abs 1 Z 2 SGG aF = § 16 Abs 1 SGG nF: Gewahrsam oder Mitgewahrsam genügt.
RS0088349 Rechtssatz 1985 – zuletzt 05.03.2015Strafrecht
Zum Begriff des Suchtgiftbesitzes im Sinne des § 16 Abs 1 Z 2 SGG aF = § 16 Abs 1 SGG nF: Gewahrsam oder Mitgewahrsam genügt.
RS0088390 Rechtssatz 1979 – zuletzt 26.01.1990Strafrecht
Erwerb = Erlangung des Alleingewahrsams oder Mitgewahrsams.
RS0088585 Rechtssatz 1985 – zuletzt 11.06.1986Strafrecht
Günstigkeitsvergleich: Bei einer Strafneubemessung nach Aufhebung der Verfallsersatzstrafe nach § 12 Abs 4 SGG aF ist die am 01.09.1985 in Kraft getretene SGGNov 1985 - mangels eigener Übergangsbestimmung gemäß § 61 StGB - zu berücksichtigen und gemäß § 13 …
RS0089238 Rechtssatz 1976 – zuletzt 04.09.2024Strafrecht
Jede, auch die geringste Hilfe, welche die Tat fördert und bis zur Vollendung wirksam bleibt, ist ein ausreichender kausaler Tatbeitrag.
RS0090732 Rechtssatz 1980 – zuletzt 05.09.2024Strafrecht
Rechtliche Gleichrangigkeit aller im § 12 StGB angeführten Beteiligungsformen (im gleichen Sinne ua ÖJZ-LSK 1976/116, 1978/125 und 1979/116).
RS0090756 Rechtssatz 1983 – zuletzt 12.09.1985Strafrecht
Angesichts ihrer im Gesetz verankerten Gleichrangigkeit lassen die einzelnen Täterschaftsformen des § 12 StGB sowohl bei wertender Betrachtung wie unter dem Gesichtspunkt des Nichtigkeitsverfahrens eine rechtliche Abstufung nicht zu. (ÖJZ-LSK 1982/21, 1978/ …
RS0091344 Rechtssatz 1981 – zuletzt 25.02.1988Strafrecht
Auch eine während des Rechtsmittelverfahrens geleistete Schadensgutmachung ist mildernd.
RS0094011 Rechtssatz 1985 – zuletzt 27.06.2018Zivilrecht; Strafrecht
Die Person des Getäuschten muß nicht mit dem an seinem Vermögen Geschädigten oder zu Schädigenden ident sein. Letzterer kann auch eine juristische Person sein.
RS0098496 Rechtssatz 1925 – zuletzt 19.07.1994Strafrecht
Zur Auslegung des Begriffes "Urteilsausfertigung" im § 270 StPO.
RS0098857 Rechtssatz 1985 – zuletzt 17.08.1989Strafrecht
Der erste Fall des § 270 Abs 3 StPO erfaßt auch die Berichtigung der im § 260 Abs 1 Z 1 bis 3 und Abs 2 StPO aufgezählten Punkte; daher ist ein in der Entscheidungsausfertigung (vgl SSt 5/58) unterlaufener, den Strafausspruch betreffender Schreibfehler beri …
RS0100205 Rechtssatz 1965 – zuletzt 29.11.1990Strafrecht
Bei einem Vorgehen nach dem § 290 Abs 1 StPO haben auch Angeklagte, hinsichtlich deren nur so vorgegangen wird, als wäre ein Nichtigkeitsgrund von ihnen geltend gemacht worden, gemäß dem § 390 a StPO die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu ersetzen. (Diese …
RS0101342 Rechtssatz 1971 – zuletzt 21.01.2026Strafrecht
Bleibt der erstgerichtliche Schuldspruch auch nur in Ansehung einer einzigen strafbaren Handlung des Angeklagten aufrecht, so sind diesem (unbeschadet der Bestimmungen des § 389 Abs 2 StPO) unter den Voraussetzungen des § 390 a StPO weiterhin die gesamten K …