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Entscheidung 13 Os 82/20p×

Entscheidung 13 Os 82/20p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0092277 Rechtssatz 22.08.1985Strafrecht
Bei der allgemeinen Begreiflichkeit des Affekts handelt es sich um keine Beweis- (Tatbeweis), sondern um eine Rechtsfrage.
RS0100624 Rechtssatz 05.08.1980Strafrecht
Auch Eventualfragen sind Schuldfragen; ihre Gesetzmäßigkeit ist nach § 312 StPO zu beurteilen (Aufnahme aller gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung).
RS0100780 Rechtssatz 31.01.1983Strafrecht
Zur "deutlichen Bezeichnung der Tat" in einer Frage ist erforderlich, dass sie (über die Angabe der gesetzlichen Deliktsmerkmale in Form der verba legalia hinaus) konkrete Tatumstände anführt, die die rechtliche Überprüfung des Wahrspruchs durch den Schwurg …
RS0100859 Rechtssatz 20.11.1991Strafrecht
Die Rechtsbelehrung hat eindeutig zu sein und den Geschwornen eine richtige Vorstellung von der auf Grund der Fragestellung in Betracht kommenden Rechtslage zu vermitteln. Sie darf keine Aussage enthalten, welche bei Berücksichtigung ihrer den Laienrichtern …
RS0119082 Rechtssatz 18.05.2004Strafrecht
Nach § 312 StPO sind alle gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung in die (Haupt-)Frage aufzunehmen, und zwar dergestalt, dass nicht nur die Individualisierung der dem Täter angelasteten Tat(en) (nach Ort, Zeit, Gegenstand und dergleichen) zum Zwecke d …
RS0125434 Rechtssatz 17.11.2009Strafrecht
Gegenstand der Instruktionsrüge (Z 8) ist der auf die Darlegung der gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlungen, auf welche die Fragen an die Geschworenen gerichtet sind, die Auslegung der in diesen vorkommenden Ausdrücke des Gesetzes, das Verhältnis de …