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Entscheidung 13 Os 90/21s×

Entscheidung 13 Os 90/21s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086098 Rechtssatz 04.10.1976Strafrecht
Der OGH, der § 43 StGB angewendet hat, trug dem Erstgericht die Erteilung der Weisung auf.
RS0088076 Rechtssatz 17.09.1991Strafrecht
Bei der Beurteilung des Mißverhältnisses des Verfalls zur Bedeutung der Tat kommt es einerseits auf den Wert des verfallsbedrohten Gegenstandes und andererseits auf den durch das Finanzvergehen bewirkten Schaden (den strafbestimmenden Wertbetrag) an. Maßgeb …
RS0088079 Rechtssatz 13.10.1992Strafrecht
Der Verfall steht zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf dann außer Verhältnis, wenn zwischen der Verfallsstrafe und den objektiven und subjektiven Umständen der Tat, gemessen an einem durchschnittlich gelagerten Fall eines mit Verfa …
RS0102147 Rechtssatz 04.06.1996Strafrecht
Gegenstand der Anklage, an den das erkennende Gericht gebunden ist, ist die konkret bestimmte Tat, also das gesamte Verhalten der Angeklagten, wie es sich aus der Anklagebegründung ergibt, nicht aber ihre vom Ankläger (oder vom Oberlandesgericht in seiner g …
RS0121607 Rechtssatz 12.12.2006Strafrecht
Die Summe der einem Angeklagten in der Anklage zur Last gelegten Tathandlungen muss der Summe der im Urteil durch Schuld- (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) oder Freispruch (§ 259 StPO) erledigten entsprechen (WK-StPO § 281 Rz 502).
RS0133883 Rechtssatz 12.01.2022Strafrecht
Im FinStrG stellt der Verfall – wie im Übrigen schon aus der Überschrift zu § 17 FinStrG sowie dem Wortlaut des § 17 Abs 1 FinStrG hervorgeht – eine (Neben-)Strafe dar.
RS0133884 Rechtssatz 12.01.2022Strafrecht
Aus den Regelungen über den Verfall (siehe insb § 17 Abs 2, 3 und 5-7 FinStrG) folgt, dass die für verfallen erklärten Gegenstände im Urteil exakt zu bezeichnen sind.