Rechtstracker.at
Entscheidung 14 Os 113/16y×

Entscheidung 14 Os 113/16y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090441 Rechtssatz 18.06.1986Strafrecht
Ob eine - geistige oder seelische - Abartigkeit höheren Grades vorliegt, ist eine (demgemäß) vom Gericht und nicht vom Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage.
RS0092519 Rechtssatz 19.11.1975Strafrecht
Für die strafrechtliche Relevanz einer Drohung genügt es, dass sie für den Bedrohten ernst gemeint scheint, gleichgültig, ob der Täter die Absicht oder die Möglichkeit hatte, seine Drohung zu verwirklichen.
RS0100877 Rechtssatz 16.02.1988Strafrecht
Das Fehlen von Erläuterungen zu der im Ergebnis richtigen Lösung einer Rechtsfrage zieht weder aus materiell-rechtlichen noch aus formell-rechtlichen Gründen eine Urteilsnichtigkeit nach sich.
RS0114964 Rechtssatz 04.04.2001Strafrecht
Betrifft ein Beweisantrag nur den Ermessensbereich der Gefährlichkeitsprognose nach § 21 StGB, kann dessen Abweisung keinen als Nichtigkeitsgrund beachtlichen Verfahrensmangel darstellen.
RS0120233 Rechtssatz 12.10.2005Strafrecht
Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigke …
RS0122006 Rechtssatz 11.04.2007Strafrecht
Soweit in früherer Rechtsprechung unter dem Begriff des „fortgesetzten Delikts" (nach Maßgabe zuweilen geforderter, indes uneinheitlich gehandhabter weiterer Erfordernisse) mehrere den gleichen Tatbestand (ob versucht oder vollendet) erfüllende, mit einem „ …