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Entscheidung 14 Os 114/16w×

Entscheidung 14 Os 114/16w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094383 Rechtssatz 27.06.1986Strafrecht
Der beim Betrug bewirkte Schaden muss kein dauernder sein; es genügt, wenn der Geschädigte für einen wirtschaftlich nicht ganz bedeutungslosen Zeitraum um die Verfügungsmacht seines Vermögens gebracht wird.
RS0094563 Rechtssatz 30.10.1984Strafrecht
Eintritt der Schädigung (und damit Vollendung) bereits mit Überlassung der Nutzung an der herausgelockten Liegenschaft (und nicht erst mit der Verbücherung des unter Täuschung abgeschlossenen Kaufvertrages).
RS0099049 Rechtssatz 22.04.1987Strafrecht
Durch die Wiederholung der Hauptverhandlung verliert die vorangegangene ihre rechtliche Bedeutung. Daraus folgt, dass im Fall der Vertagung einer Hauptverhandlung und deren Wiederholung gemäß § 276a StPO formale Voraussetzung zur Geltendmachung des Nichtigk …
RS0107043 Rechtssatz 22.01.1997Strafrecht
Ein präsenter Deckungsfonds schließt einen Schaden und damit den objektiven Tatbestand des Betruges, bei Fehlen eines Erstattungswillens aber auch den unrechtmäßigen Bereicherungsvorsatz des Betrugstäters keinesfalls aus.
RS0118585 Rechtssatz 17.02.2004Strafrecht
Überschießende Feststellungen berühren (in Überschreitung es Prozessgegenstandes) die Schuldfrage nicht und erweisen sich als unanfechtbar. Alle jene Rügen, die sich auf die genannten Sachverhaltselemente beziehen, gehen mangels Relevanz für die Subsumtion …
RS0122091 Rechtssatz 23.04.2007Strafrecht
Parallel zu den Begriffen der falschen oder verfälschten Urkunden sind falsche (= „unechte") Daten solche, die nicht von der Person stammen, die als Hersteller bzw Aussteller angegeben ist; verfälschte Daten hingegen sind ursprünglich echte, die nachträglic …