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Entscheidung 14 Os 116/17s×

Entscheidung 14 Os 116/17s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0093088 Rechtssatz 18.10.1978Strafrecht
Zum Begriff "Qual".
RS0100923 Rechtssatz 01.02.1974Strafrecht
Sind die Beweisergebnisse nicht für alle als Mittäter Angeklagten gleichartig, sondern nach Zahl und Gewicht der Belastungsmomente verschieden, darf eine Kumulativfrage dann nicht gestellt werden, wenn dadurch die Gefahr einer gemeinsamen und pauschalen Beu …
RS0100944 Rechtssatz 03.10.1957Strafrecht
Wenn die Beweisergebnisse bezüglich mehrerer Angeklagter, die derselben Tat angeklagt sind, nicht gleichartig sind, muß für jeden Angeklagten eine besondere Frage an die Geschwornen gestellt werden.
RS0100956 Rechtssatz 01.02.1974Strafrecht
Bei Mittätern gereicht die Zusammenfassung des Anklagevorwurfs in einer einzigen (kumulativen) Hauptfrage dann nicht zum Nachteil, wenn die Geschwornen gemäß § 330 Abs 2 StPO die Möglichkeit haben, die Hauptfrage auch nur teilweise, also etwa nur hinsichtli …
RS0101029 Rechtssatz 16.09.1975Strafrecht
Ist im ersten Rechtsgang über den die Kompetenz des Geschwornengerichts begründenden Anklagevorwurf durch Verneinung der diesbezüglichen Hauptfrage im insoweit unangefochtenen und aufrecht bleibenden Wahrspruch endgültig abgesprochen worden, kommt (bei Aufh …
RS0118085 Rechtssatz 30.09.2003Strafrecht
Zwar ist nach jeder echt (also auch und besonders realkonkurrierenden) konkurrierenden strafbaren Handlung grundsätzlich eine eigene Schuldfrage zu stellen, was sich für Fälle von Realkonkurrenz auch aus einem Größenschluss aus § 312 Abs 2 StPO ergibt. Alle …