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Entscheidung 14 Os 156/10p×

Entscheidung 14 Os 156/10p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089093 Rechtssatz 19.09.1975Strafrecht
Ist die Schuldform der Vorsätzlichkeit im Gesetzestext (hier: § 75, § 76 StGB) nicht ausdrücklich angeführt, dann kann (im Hinblick auf § 7 Abs 1 StGB) eine Erwähnung derselben ohne Verletzung der Vorschrift des § 312 Abs 1 StPO auch bei der Formulierung de …
RS0100816 Rechtssatz 17.07.1986Strafrecht
Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 321 Abs 1 StPO, wonach die schriftliche Rechtsbelehrung dem Protokoll über die Hauptverhandlung anzuschließen ist, ist, weil ohne Einfluss auf die inhaltliche Richtigkeit der Rechtsbelehrung, nicht mit Nichtigkeit bedr …
RS0100865 Rechtssatz 15.10.1985Strafrecht
Eine Verletzung der in den §§ 312 bis 317 StPO enthaltenen Vorschriften kann aber nur durch eine Bezugnahme auf die den Laienrichtern wirklich vorgelegten Fragen prozeßordnungsgemäß dargetan werden (10 Os 45/78 ua).
RS0101476 Rechtssatz 08.01.1993Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung des Nichtigkeitsgrundes der Z 12 setzt einen Vergleich der im Wahrspruch der Geschworenen enthaltenen und damit festgestellten Tatsachen (siehe § 351, zweiter Satz, StPO) mit dem darauf angewendeten Strafgesetz voraus.
RS0115549 Rechtssatz 27.06.2001Strafrecht
Weil die Niederschrift der Geschworenen eine kurze Begründung für ihre Beweiswürdigung darstellt, kann sie nicht gleichzeitig deren Gegenstand bilden. Obwohl sie dem Hauptverhandlungsprotokoll anzuschließen ist (§ 332 Abs 6 StPO) und solcherart zu "den Akte …
RS0119618 Rechtssatz 11.01.2005Strafrecht
Art 6 MRK hindert nicht, dass der Angeklagte im Fall des gesetzlichen Nachweises seiner Schuld (Art 6 Abs 2 MRK) selbst im Fall einer einem staatlichen Organwalter zurechenbaren Tatprovokation dennoch für die Tat verurteilt wird. Denn aus diesem Konventions …
RS0123131 Rechtssatz 21.01.2008Strafrecht
§ 312 StPO verpflichtet den Schwurgerichtshof keineswegs, den Anklagetenor wortgetreu in der Fragestellung zu reproduzieren, und berechtigt ihn auch nicht, allfällige Fehler des Anklagesatzes in die Frage aufzunehmen. Er hat vielmehr anhand der Anklagebegrü …