Rechtstracker.at
Entscheidung 14 Os 39/23a×

Entscheidung 14 Os 39/23a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094869 Rechtssatz 21.12.1989Strafrecht
Die einem erzwungenen (vollendeten oder versuchten) Beischlaf nachfolgenden Unzuchtshandlungen, die einem einheitlichen, auf die Erzwingung eines geschlechtlichen Mißbrauchs gerichteten Tätervorsatz entspringen, sind nicht gesondert strafbar, sondern durch …
RS0099720 Rechtssatz 15.05.1992Strafrecht
Der Wirkungsbereich der Z 10 a (ebenso wie der Z 5 a) beginnt erst dort, wo die Grenze der freien Beweiswürdigung überschritten wird, das heißt, wo objektiv vernünftige Zweifel offenbleiben. Bedenken können demnach nur erheblich im Sinn dieses Nichtigkeitsg …
RS0100493 Rechtssatz 25.03.1981Strafrecht
Das Verbot der reformatio in peius erstreckt sich nur auf das Strafübel und nicht auch auf das Adhäsionserkenntnis (SSt 12/44 ua).
RS0101303 Rechtssatz 03.05.1932Strafrecht
Gibt der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten dahin Folge, dass er das Urteil aufhebt und die Erneuerung des Verfahrens anordnet, so hat er auch den allfälligen Ausspruch des Urteils über die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg …
RS0101342 Rechtssatz 04.03.1971Strafrecht
Bleibt der erstgerichtliche Schuldspruch auch nur in Ansehung einer einzigen strafbaren Handlung des Angeklagten aufrecht, so sind diesem (unbeschadet der Bestimmungen des § 389 Abs 2 StPO) unter den Voraussetzungen des § 390 a StPO weiterhin die gesamten K …
RS0117038 Rechtssatz 07.11.2002Strafrecht
Mehrere geschlechtliche Handlungen, die nicht im Beischlaf bestehen oder diesem gleichzusetzen sind, die aber einem einheitlichen, auf die Erzwingung eines geschlechtlichen Missbrauchs gerichteten Tätervorsatz entspringen und in einem nahen zeitlichen Zusam …