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Entscheidung 14 Os 70/15y×

Entscheidung 14 Os 70/15y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0097725 Rechtssatz 04.06.1981Strafrecht
Das Gericht ist bei der Urteilsfällung nur an den in der Anklage (einschließlich ihrer Begründung) individualisierten Sachverhalt gebunden, nicht aber an die rechtliche Beurteilung der Tat durch den Ankläger.
RS0106264 Rechtssatz 14.01.1997Strafrecht
Die Frage, welchen rechtserheblichen Inhalt eine gerichtliche Entscheidung hat, ist eine Rechtsfrage, die aufgrund des Wortlautes von Spruch und Begründung in Verbindung mit dem dadurch angewandten Gesetz zu lösen ist und nicht durch Erforschung des vermutl …
RS0113142 Rechtssatz 01.02.2000Strafrecht
Ob das Urteil die Anklage überschreitet, ist an Hand des prozessualen Tatbegriffes zu beurteilen. Meinen Anklage und Urteil denselben Sachverhalt, dieselbe Tat, liegt Anklageüberschreitung nicht vor.
RS0119552 Rechtssatz 15.12.2004Strafrecht
Ein Schuldspruch wegen nur pauschal individualisierter gleichartiger Taten (indem also die - wenngleich selbständigen - Taten [bei sonstiger Nichtigkeit aus Z 3] nur gegen andere, aber nicht untereinander abgegrenzt werden; sog gleichartige Verbrechensmenge …
RS0120172 Rechtssatz 28.06.2005Strafrecht
Die Begehungsformen des Abs 5 sind innerhalb jedes Tatbestandes des § 159 StGB rechtlich gleichwertig.
RS0124805 Rechtssatz 03.06.2009Strafrecht
Bei einheitlichem Tatgeschehen und Identität des Objekts tritt die fahrlässige Tatbegehung (§ 159 Abs 1 StGB) gegenüber der vorsätzlichen Begehung in Sinn des § 156 Abs 1 StGB nach dem Scheinkonkurrenztyp der Subsidiarität zurück.
RS0129425 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Im Hinblick darauf, dass es im österreichischen Strafrecht eine allgemeine Unterscheidung von Schweregraden der Fahrlässigkeit nicht gibt, ist die Frage nach „grob“ fahrlässigem Verhalten deliktsbezogen zu beantworten. Hievon ausgehend ist grobe Fahrlässigk …