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Entscheidung 14 Os 71/15w×

Entscheidung 14 Os 71/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099088 Rechtssatz 11.05.1978Strafrecht
Keine analoge Anwendung dieses Nichtigkeitsgrundes auf nicht genannte Fälle (so schon RZ 1971,120).
RS0099118 Rechtssatz 21.11.1969Strafrecht
Die im § 281 Abs 1 Z 3 StPO enthaltene Anführung der Vorschriften, deren Verletzung diesen Nichtigkeitsgrund herstellt, ist eine streng taxative, eine analoge Anwendung auf andere Bestimmungen ist ausgeschlossen.
RS0099128 Rechtssatz 04.04.1995Strafrecht
Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO liegt nur vor, wenn in der dem Urteil vorangegangenen Hauptverhandlung eine Vorschrift verletzt oder vernachlässigt worden ist, deren Beobachtung das Gesetz ausdrücklich bei sonstiger Nichtigkeit vorschreibt.
RS0110798 Rechtssatz 15.09.1998Strafrecht
Nach § 252 Abs 1 Z 2a StPO erstrecken sich die mit Nichtigkeit bewehrten Verlesungsbeschränkungen nicht auf gerichtliche Vernehmungen, bei denen die Parteien Gelegenheit zur Beteiligung hatten (§§ 162a, 247 StPO). Dabei ist es - weil das Gesetz insoweit kei …
RS0111315 Rechtssatz 02.12.1998Strafrecht
Eine Entschlagungserklärung kann auch schon vor der Hauptverhandlung (zum Beispiel schriftlich) abgegeben werden. Ob sie ausreichend und unbedenklich ist, entscheidet das Gericht.
RS0117928 Rechtssatz 02.07.2003Strafrecht
Ein entschlagungsberechtigter Zeuge hat kein korrespondierendes Recht, bei der Hauptverhandlung nicht zu erscheinen. Erklärt er aber bereits davor unmissverständlich, vom Entschlagungsrecht Gebrauch machen zu wollen, hat der Antragsteller darzutun, weshalb …
RS0121344 Rechtssatz 11.10.2006Strafrecht
Erachtet das Gericht die (zulässigerweise) vor der HV abgegebene Entschlagungserklärung eines Zeugen für nicht unmissverständlich oder endgültig, oder werden im Antrag auf Vernehmung des Zeugen Anhaltspunkte vorgebracht, welche dessen nunmehrige Aussagebere …