Gründe:
Hans Jürgen S*** wurde des Verbrechens des teils
vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 15 StGB (A/I und II des Urteilssatzes) und des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (B) schuldig erkannt.vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, 15, StGB (A/I und römisch zwei des Urteilssatzes) und des Vergehens des versuchten Diebstahls nach Paragraphen 15, 127, StGB (B) schuldig erkannt.
Nach dem Inhalt des (in Ansehung der irrtümlichen Doppelnumerierung
bei A/I/3 im folgenden richtiggestellten) Schuldspruchs hat der
Angeklagte
A) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten
unrechtmäßig zu bereichern, folgende Personen durch die Vorgabe
seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, sohin durch
Täuschung über Tatsachen, zu Handlungen, die diese am Vermögen
schädigten, wobei der (eingetretene und gewollte) Schaden 500.000 S
überstiegen hat,
I) verleitet, und zwar
1. im Oktober 1985 in Innsbruck Verantwortliche der Firma
J*** GmbH & Co KG zur Lieferung von Kunststoffenstern im
Gesamtwert von 145.354,80 S;
2. am 2.Juli 1987 in Zell am See Verantwortliche der Firma
"MÖBEL-L***" zu Verkauf und Lieferung einer Einbauküche, Modell R 41
samt Einbaugeräten im Wert von 71.813,-- S;
3. am 13.Oktober 1987 in Straßwalchen Verantwortliche der
Firma Mathias L*** zu Verkauf und Übergabe eines LKW der Marke
Mercedes 1617 samt Zubehör im Gesamtwert
von 234.000,-- S;
4. am 29.Oktober 1987 in Zirl den Leiter des B*** der
Marktgemeinde Zirl zum Verkauf von Alteisen im Gesamtwert von
1.680,-- S;
5. am 28.Mai 1988 in Wels Margit W*** zur Vermietung von
Gästezimmern im Gasthof
"G***", Schaden 14.160,-- S;
6. am 6.September 1988 in Wien Dipl.Ing. Daryouch K***
unter der Vorgabe, seine Geldtasche vergessen zu haben, zur
Gewährung eines Darlehens in Höhe von 100,-- S;
II) zu verleiten versucht, und zwarrömisch zwei) zu verleiten versucht, und zwar
am 6.Februar 1988 in Wels Dipl.Ing. Friedrich S*** zum Verkauf der Liegenschaft EZ 80 Grundbuch Holzhausen (im Ausmaß von 1.761 m2) samt darauf errichtetem Wohnhaus "Jebenstein 17" im Gesamtwert von 2 000.000,-- S;
B) am 26.November 1987 in Kundl/Liesfeld im gemeinsamen und
gewollten Zusammenwirken mit abgesondert verfolgten Mittätern versucht, eine fremde bewegliche Sache in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert, nämlich einen LKW-Reifen der Marke Pilot 315/80 im Werte von zumindest 3.500 S dem Franz P*** mit dem Vorsatz wegzunehmen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern. Der Angeklagte bekämpft mit seiner auf die Gründe der Z 5, 9 lit. a und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde den Schuldspruch wegen versuchten Betruges (A/II) sowie die Annahme der Qualifikation nach § 147 Abs. 3 StGB, wobei sich diese Anfechtung auf die Schadensbeträge beim Faktum A/I/3 (Herauslockung eines Lastkraftwagens im Wert von 234.000 S) und beim Faktum A/II (versuchter betrügerischer Ankauf einer Liegenschaft zum Preis von 2 Mio S) bezieht.gewollten Zusammenwirken mit abgesondert verfolgten Mittätern versucht, eine fremde bewegliche Sache in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert, nämlich einen LKW-Reifen der Marke Pilot 315/80 im Werte von zumindest 3.500 S dem Franz P*** mit dem Vorsatz wegzunehmen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern. Der Angeklagte bekämpft mit seiner auf die Gründe der Ziffer 5, 9, Litera a und 10 des Paragraph 281, Absatz eins, StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde den Schuldspruch wegen versuchten Betruges (A/II) sowie die Annahme der Qualifikation nach Paragraph 147, Absatz 3, StGB, wobei sich diese Anfechtung auf die Schadensbeträge beim Faktum A/I/3 (Herauslockung eines Lastkraftwagens im Wert von 234.000 S) und beim Faktum A/II (versuchter betrügerischer Ankauf einer Liegenschaft zum Preis von 2 Mio S) bezieht.