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Entscheidung 14 Os 90/20x×

Entscheidung 14 Os 90/20x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086958 Rechtssatz 23.11.1972Strafrecht
Die Wertung eines Mitschuldigen als (Mittäter) Täter begründet in der Regel eine Urteilsnichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO, die dann, wenn sie vom Betroffenen nicht geltend gemacht wird, gemäß § 290 Abs 1 StPO von Amts wegen wahrzunehmen ist.
RS0089238 Rechtssatz 15.12.1976Strafrecht
Jede, auch die geringste Hilfe, welche die Tat fördert und bis zur Vollendung wirksam bleibt, ist ein ausreichender kausaler Tatbeitrag.
RS0089433 Rechtssatz 06.05.1976Strafrecht
Das im § 12 StGB zum Ausdruck kommende (funktionale) Einheitstätersystem stellt die unmittelbare Täterschaft und die Bestimmungstäterschaft als völlig gleichwertige Täterformen nebeneinander; ob der Angeklagte daher bei verschiedenen Fakten nicht unmittelba …
RS0090508 Rechtssatz 10.11.1992Strafrecht
Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB ist, wer sonst zur Ausführung einer strafbaren Handlung eines anderen beiträgt, indem er dessen Tatbildverwirklichung ermöglicht, erleichtert, absichert oder sonst wie fördert. Der Tatbeitrag kann durch physische od …
RS0101016 Rechtssatz 27.07.1955Strafrecht
Ein materiellrechtlicher Nichtigkeitsgrund setzt, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein auf einem Wahrspruch der Geschwornen beruhendes Urteil gerichtet ist, das Festhalten an den im Wahrspruch festgestellten Tatsachen voraus. (SSt XXII/41 und SSt XXII/ …
RS0108487 Rechtssatz 01.10.1997Strafrecht
"Schwere Folgen" Der Begriff der "schweren Folgen" im § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO ist mit jenem der §§ 21 und 23 StGB ident; er umfasst nicht nur die tatbestandsmäßigen Folgen, sondern darüber hinaus alle konkreten Tatauswirkungen in der gesellschaftlichen W …
RS0119762 Rechtssatz 02.03.2005Strafrecht
Die vom Gesetz verlangten schweren Folgen müssen (jeweils) aus einer einzigen Tat resultieren (WK-StGB - 2 § 21 Rz 27).