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Entscheidung 14 Os 95/24p×

Entscheidung 14 Os 95/24p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0100279 Rechtssatz 13.12.1994Strafrecht
Auch der Einzelrichter ist an die vom Rechtsmittelgericht bei seiner kassatorischen Entscheidung vertretene Rechtsansicht gebunden.
RS0100287 Rechtssatz 16.03.1994Strafrecht
Der im § 293 Abs 2 StPO ausgesprochene Grundsatz räumt dem OGH nicht die Befugnis ein, bei Aufhebung eines Urteils und Anordnung der Verfahrensneudurchführung auf die Würdigung der weiteren Verfahrensergebnisse Einfluß zu nehmen. Auch für das neu durchzufüh …
RS0101741 Rechtssatz 06.07.1972Strafrecht
Von der Bestimmung des § 470 Z 3 StPO darf nach den Grundsätzen verfahrensrechtlicher Zweckmäßigkeit jedenfalls nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Beweisaufnahmen ergibt.
RS0101955 Rechtssatz 10.07.1959Strafrecht
Das Berufungsgericht ist zu einer amtswegigen Maßnahme gemäß dem § 477 StPO nur dann berechtigt und verpflichtet, wenn dies zum Vorteil des Angeklagten ausschlägt. Es ist daher unzulässig, im Fall einer nur zu Gunsten des Angeklagten erhobenen Berufung die …
RS0117319 Rechtssatz 28.01.2003Strafrecht
Hat sich die im erneuerten Verfahren festgestellte Sachverhaltsbasis gegenüber jener des ersten Rechtsgangs nicht geändert, ist der Entscheidungsgegenstand im zweiten Rechtsgang mithin derselbe geblieben,so ist das erkennende Gericht an die für das aufheben …
RS0117746 Rechtssatz 03.06.2003Strafrecht
Keine Bindung an die in der Nichtigkeitsbeschwerde vertretene Rechtsansicht, wenn diese der kassatorischen Entscheidung nicht zugrunde liegt.