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Entscheidung 15 Os 105/21m×

Entscheidung 15 Os 105/21m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0079810 Rechtssatz 15.12.1994Strafrecht
Die Zugehörigkeit der Waffen-SS zu den nationalsozialistischen Organisationen betrifft weder ein gesetzliches Merkmal des Verbrechens nach § 3 g VerbotsG, welches Gegenstand der bezughabenden Hauptfrage ist, noch einen in dieser oder in einer der anderen Fr …
RS0100764 Rechtssatz 26.04.1976Strafrecht
Das Zurückführen der Tatbestandsmerkmale auf den zu beurteilenden konkreten Sachverhalt ist nicht Gegenstand der schriftlichen Rechtsbelehrung, sondern Aufgabe der nach dem § 323 Abs 2 StPO abzuhaltenden Besprechung.
RS0100843 Rechtssatz 21.05.1970Strafrecht
Die Zurückführung der in die Fragen aufgenommenen gesetzlichen Merkmale auf den ihnen zu Grunde liegenden Sachverhalt fällt überhaupt nicht in den Rahmen der nach dem § 345 Z 8 StPO anfechtbaren Rechtsbelehrung, sondern ist nur Sache der nach dem § 323 Abs …
RS0101130 Rechtssatz 27.04.1973Strafrecht
Das Eingehen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls ist nicht Aufgabe der Rechtsbelehrung.
RS0125362 Rechtssatz 15.10.2009Strafrecht
Gegenüber dem gesetzlichen Programm unrichtig ist die Rechtsbelehrung jedenfalls, insoweit sie fehlt, aus Sicht maßgerechter Laienrichter undeutlich oder in sich widersprechend ist (WK-StPO § 345 Rz 65).
RS0125434 Rechtssatz 17.11.2009Strafrecht
Gegenstand der Instruktionsrüge (Z 8) ist der auf die Darlegung der gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlungen, auf welche die Fragen an die Geschworenen gerichtet sind, die Auslegung der in diesen vorkommenden Ausdrücke des Gesetzes, das Verhältnis de …