Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Othmar H***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil wurde Othmar H***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, 148, zweiter Fall StGB schuldig erkannt.
Danach hat er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, andere durch Täuschung über Tatsachen, nämlich seine fehlende Zahlungswilligkeit und -fähigkeit, zu Handlungen verleitet, die diese mit insgesamt 76.707,86 Euro am Vermögen schädigten, wobei er die schweren Betrugshandlungen in der Absicht beging, sich durch deren wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und zwar
1. „in Hagenbrunn zu nicht mehr genau feststellbaren Zeiten in den Jahren 2003 und 2004 Mitarbeiter der K***** GmbH in mehreren Angriffen zur Lieferung von Containermulden, nach Leistung von Teilzahlungen mit einem Schaden von 22.352,18 Euro;
2. in Wien am 31. Oktober 2002 Mitarbeiter der T***** GmbH zur Erbringung von Kranleistungen mit einem Schaden von 1.304,20 Euro;
3. in Wien am 27. Mai 2004 und am 29. Juni 2004 Mitarbeiter des Ing. Richard H***** zur Lieferung von speziellen Schrauben für die Holzdeckenverstärkung mit einem Schaden von 3.894,91 Euro;
4. in Wien am 16. April 2004 Mitarbeiter der S***** GmbH zur Erbringung diverser Spengler- und Dachdeckerarbeiten, nach Leistung von Teilzahlungen mit einem Schaden von 6.200 Euro, wobei er die Arbeiten im Namen der D***** GmbH bestellte;
5. in Wien am 8. November 2004 Mitarbeiter der B***** GmbH zur Lieferung von Kunststofffenstern mit einem Schaden von 22.605,26 Euro;
6. in Wien zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Sommer 2004 Mitarbeitern der D***** GmbH zur Erbringung diverser Spenglerarbeiten, mit einem Schaden von 1.452,88 Euro;
7. in Wien zu nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkten seit August 2004 in mehreren Angriffen Mitarbeiter der B***** GmbH zur Lieferung diverser Waren mit einem Schaden von 8.091,26 Euro;
8. in Wien zu nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkten seit 28. April 2004 in mehreren Angriffen Mitarbeiter der Q***** GmbH zur Lieferung diverser Waren, nach Leistung von Teilzahlungen mit einem Schaden von 10.807,17 Euro".