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Entscheidung 15 Os 21/11v×

Entscheidung 15 Os 21/11v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0096609 Rechtssatz 17.09.1992Zivilrecht; Strafrecht
Das Institut der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann keinesfalls der bloßen Anpassung einer zur Zeit ihrer Fällung rechtsrichtigen Entscheidung an eine später geänderte Rechtslage oder an allenfalls modifizierte Wertungsmaßstäbe dienen.
RS0123667 Rechtssatz 08.05.2008Strafrecht
Die Funktion der Presse in einer demokratischen Gesellschaft ist es insbesondere, politische Vorgänge kritisch zu beleuchten und verschiedene Positionen zu wesentlichen Vorgängen wiederzugeben. Der Presse muss es dabei möglich sein, ihre vitale Rolle eines …
RS0124798 Rechtssatz 21.01.2009Strafrecht
Die Aufhebung eines Urteils des Oberlandesgerichts durch den Obersten Gerichtshof aufgrund einer von der Generalprokuratur erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zum Nachteil des Privatanklägers (Antragstellers) in einem Verfahren wegen § …
RS0124977 Rechtssatz 27.03.1996Strafrecht
Es ist Aufgabe der Presse, Informationen und Ansichten von öffentlichem Interesse zu verbreiten und es ist das Recht der Öffentlichkeit, solche Informationen zu empfangen (vgl. ua. die Urteile Jersild/DK, = NL 94/5/13).
RS0126037 Rechtssatz 02.11.2006Zivilrecht; Strafrecht
Journalisten sind nicht verpflichtet, sich systematisch und förmlich vom Inhalt eines Zitats zu distanzieren, das andere beleidigen oder provozieren oder ihren guten Ruf schädigen könnte, da eine solche Verpflichtung mit der Aufgabe der Presse, Informatione …
RS0126799 Rechtssatz 04.05.2011Strafrecht
§ 34 MedienG wie auch §§ 33 und 35 MedienG waren bei – mit Blick auf Art 10 MRK – konventionskonformer Interpretation bereits vor dem expliziten Sanktions- bzw Haftungsausschluss mit der Mediengesetznovelle 2005 auf die gerechtfertigte und wahrheitsgetreue …