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Entscheidung 15 Os 68/21w×

Entscheidung 15 Os 68/21w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099119 Rechtssatz 23.03.1977Strafrecht
Die Nichtdurchführung eines aussichtslosen Beweises bildet keinen Nichtigkeitsgrund.
RS0099425 Rechtssatz 26.01.1971Strafrecht
Undeutlich ist der Ausspruch des Gerichtes über entscheidende Tatsachen dann, wenn aus den Feststellungen des Urteils nicht zu erkennen ist, welche Handlung der Angeklagte nach Ansicht des Gerichtes vorgenommen und in welcher Absicht er sie gesetzt hat oder …
RS0099878 Rechtssatz 26.06.1929Strafrecht
Zur Frage der Überprüfbarkeit eines Wiederaufnahmsbeschlusses im Nichtigkeitsverfahren.
RS0101132 Rechtssatz 15.01.1932Strafrecht
Im wiederaufgenommenen Verfahren ist das erkennende Gericht nicht berechtigt, die Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme zu prüfen.
RS0112938 Rechtssatz 16.12.1999Strafrecht
Die Bewilligung der Wiederaufnahme leitet in ein neues, vom früheren völlig unabhängiges Verfahren über, in dem der prozessuale Rechtsbestand aus dem rechtskräftig abgeschlossenen Primärverfahren nicht fortwirkt. Die dort erlittene Untersuchungshaft wird da …
RS0117425 Rechtssatz 06.03.2003Strafrecht
Sucht die Tatsachenrüge ohne Bezugnahme auf konkrete Beweismittel bloß aus Erwägungen der Tatrichter Bedenken abzuleiten, ist sie prozessordnungswidrig.
RS0129011 Rechtssatz 21.08.2013Zivilrecht; Strafrecht
Eine gemäß § 190 StPO erfolgte Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, dessen formlose Fortführung über Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß § 193 Abs 2 Z 1 StPO nicht mehr möglich ist, entfaltet Sperrwirkung im Sinn des Prinzips "ne bis in idem" (§ 17 A …