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Entscheidung 15 Os 79/20m×

Entscheidung 15 Os 79/20m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090858 Rechtssatz 29.04.1976Strafrecht
Für die Entwendung gilt das Prinzip der Zusammenrechnung nicht.
RS0094441 Rechtssatz 03.09.1987Strafrecht
Das Wesen der Not besteht nicht schon in einer infolge geringfügigen Einkommens latent ungünstigen Vermögenslage, sondern vielmehr in einem als quälend empfundenen Mangel an notwendigsten Bedarfsgegenständen mithin in einer qualitativ an Notstand heranreich …
RS0094530 Rechtssatz 26.11.1992Strafrecht
Das Tatmotiv der Not privilegiert nur ein Streben nach unbedingt lebensnotwendigen Bedarfsgegenständen. Davon kann keine Rede sein, wenn es den Tätern um die Erlangung von Grillutensilien zwecks Teilnahme an einer Party und nicht um die Deckung eines Elemen …
RS0094538 Rechtssatz 28.08.1980Strafrecht
Not ist nur dann anzunehmen, wenn es dem Täter an den dringendsten Lebenserfordernissen fehlt und er diesem Mangel durch die Entwendung abhelfen wollte.
RS0094577 Rechtssatz 07.10.1975Strafrecht
Tatbegehung "zur Befriedigung eines Gelüstes" liegt nur vor, wenn es sich dabei um ein sofort zu befriedigendes gegenwärtiges (Bedürfnis des Täters handelt, nicht jedoch, wenn mit dem entzogenen Gut (auch) ein späterer oder ein längere Zeit hindurch wirksam …
RS0094615 Rechtssatz 15.09.1982Strafrecht
Zur Befriedigung eines Gelüstes handelt, wer ein gegenwärtiges eigenes Bedürfnis, das sich auf eine bestimmte Sache bezieht, alsbald decken will.
RS0094628 Rechtssatz 14.05.1987Strafrecht
Einem Täter kommt die Privilegierung des § 141 Abs 1 (dritte Alternative) StGB nur zustatten, wenn er die Nahrungsmittel oder Genußmittel geringen Wertes, die er einem anderen entzieht oder sich zueignet, ausschließlich zum eigenen (alsbaldigen) Verbrauch v …
RS0121700 Rechtssatz 22.01.2007Strafrecht
Entsprechend dem im Grundrecht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und im Prinzip der festen Geschäftsverteilung zum Ausdruck kommenden Grundsatz der objektiven Vorhersehbarkeit der Richter-(Geschworenen-)bank bewirkt ein Verstoß gegen die in der …