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Entscheidung 15 Os 93/22y×

Entscheidung 15 Os 93/22y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0059446 Rechtssatz 29.01.1969Strafrecht
Nur die Zustellung einer richtigen Rechtsmittelbelehrung entspricht der Vorschrift des § 152 Abs 2 Geo. Der Richter (Vorsitzende) hat durch ausdrückliche Zustellverfügung vorzusorgen, daß diesem Erfordernis von der Geschäftsstelle auch wirklich entsprochen …
RS0059452 Rechtssatz 22.04.1965Strafrecht
Ein bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils unterlaufener Verstoß gegen § 152 Abs 3 Geo (Rechtsmittelbelehrung!) kann nicht dadurch behoben werden, daß die Zustellung in richtiger Form wiederholt wird.
RS0096136 Rechtssatz 27.06.1952Strafrecht
Die unrichtige Rechtsbelehrung über die Dauer gesetzlicher Fristen vermag nicht den Ablauf dieser Fristen zu hindern. Es besteht jedoch kein Hindernis, in derartigen Fällen durch Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes Abhilfe zu scha …
RS0096224 Rechtssatz 13.08.1954Strafrecht
Unrichtige Rechtsmittelbelehrung.
RS0096533 Rechtssatz 31.01.1995Strafrecht
Nach der Vorschrift des § 3 StPO ist das Gericht verpflichtet, den Beschuldigten auch dort, wo es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, über seine Rechte zu belehren. Da bei einem Abwesenheitsurteil eine mündliche Rechtsmittelbelehrung im Anschluß an die U …
RS0102164 Rechtssatz 27.06.1996Strafrecht
Der unterlaufene Verstoß gegen § 120 Abs 5 Geo hat zur Folge, daß die indizierten Möglichkeiten weiterer Gesetzesverstöße mit abstrakt in Betracht kommenden verfahrensrechtlichen Benachteiligungen des Verurteilten nicht ausschließbar sind, weshalb im Sinne …