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Entscheidung 16 Ok 4/11×

Entscheidung 16 Ok 4/11

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005758 Rechtssatz 16.10.1975Zivilrecht
Mangels eigener Regelung im Außerstreitgesetz sind die Vorschriften der ZPO über die Richtigstellung der Parteibezeichnung auch im Außerstreitverfahren anzuwenden.
RS0119695 Rechtssatz 20.12.2004Zivilrecht
Art 5 Satz 3 VO Nr 1/2003 bildet keine Grundlage für eine spruchmäßige Feststellung des Kartellgerichtes, dass Art 81 EG auf eine Vereinbarung keine Anwendung findet, weil die Voraussetzungen des Art 81 Abs 1 EG nicht vorliegen oder weil die Voraussetzungen …
RS0122747 Rechtssatz 12.09.2007Zivilrecht
Das Geldbußensystem des Gemeinschaftsrechts ist mit jenem des nationalen Rechts nicht deckungsgleich. Die LeitlGeldb können deshalb im Verfahren über eine vom Kartellgericht nach nationalem Recht zu verhängende Geldbuße nur in jenem Umfang sinngemäß angewen …
RS0124844 Rechtssatz 15.07.2009Zivilrecht
Art 3 Abs 1 VO (EG) 1/2003 verpflichtet Kartellbehörden und Gerichte der Mitgliedstaaten, neben ihrem nationalen Recht stets auch die Art 81 und/oder 82 EG anzuwenden, sofern das fragliche Unternehmensverhalten zur Beeinträchtigung des Handels zwischen den …
RS0127339 Rechtssatz 05.12.2011Zivilrecht
Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme durch einen im Kartellrecht erfahrenen Rechtsberater auf gesicherter Tatsachengrundlage aufgrund eines umfassenden Prüfungsauftrags kann grundsätzlich den für die Verhängung einer Geldbuße erforderlichen Sch …
RS0127340 Rechtssatz 05.12.2011Zivilrecht
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Dürfen Verstöße eines Unternehmens gegen Art 101 AEUV mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn das Unternehmen über die Rechtmäßigkeit seine …